Fachverband SHK Hessen

Willkommen auf den Internetseiten des Fachverbandes Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Hessen. Als Arbeitgeberverband vertreten wir die Interessen der uns angeschlossenen 25 Innungen und deren Handwerksunternehmen aus dem Bereich Installation- und Heizungsbau, Klempner, Ofen- und Luftheizungsbau sowie Behälter- und Apparatebau. Derzeit sind ca. 1500 SHK-Unternehmen aus Hessen unserem Verband angeschlossen. Als moderner Dienstleister im SHK-Handwerk bieten wir unseren Mitgliedern technische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratungs- und Serviceleistungen an. Darüber hinaus organisieren wir im Rahmen zahlreicher Seminare und Kurse die berufliche- und fachliche Weiterbildung im hessischen SHK-Handwerk. Wir freuen uns über Ihren Besuch und hoffen, dass die nachfolgenden Seiten für Sie nützlich und informativ sind.

Das SHK-Fachportal ist mit dem Modul „Klempnertechnik“ erweitert worden. Ab sofort können die wichtigsten und relevantesten DIN-Normen für die Planung und Ausführung von Metalldächern und Fassaden als

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) hat sein Merkblatt Fußbodenheizung/-kühlung im Neubau Nr. 51 Teil 1 (Juni 2023) aktualisiert. Dieses Informationsblatt behandelt die wasserführende Fußbodenheizung/-kühlung und

betrachtet den Einsatz in Wohn-, Büro- oder ähnlichen Gebäuden. Sondersysteme wie Industrieflächen, thermoaktive Bauteilsysteme oder Sportböden werden nicht…

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Kunden den Auftrag widerrufen können, wenn Handwerker Verträge in der Wohnung des Kunden abgeschlossen haben, ohne sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht zu belehren.

In unserer täglichen Beratungspraxis fällt auf, dass einige SHK-Betriebe ihre Kunden (Verbraucher) offenbar nicht über das ihnen zustehende…

In unserem letzten Newsletter hatten wir Ihnen die Vor- und Nachteile einer 4-Tage-Woche vorgestellt. Letztendlich stellt die 4-Tage-Woche aber lediglich ein Modell unter vielen im Rahmen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung dar. Auch andere Regelungen wie z.B. Teil- oder Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit oder saisonale Regelungen im Rahmen von Arbeitszeitkonten können zu einer spürbaren Entlastung…

Laut ursprünglichem Zeitplan sollten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sich morgen am Freitag, 7. Juli 2023, abschließend mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) befassen. Die zweite und dritte Lesung des GEG dürfe nunmehr nicht in der laufenden Sitzungswoche des Bundestages durchgeführt werden, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwochabend mit. Demnach sollte dem Bundestag…

Seminare und Kurse

Wiederholungsschulung (WS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Bensheim

Termin

23.04.2024 09:00 - 15:00 Uhr

Lehrgang erfüllt die Anforderungen gemäß § 61 (2) AwSV
In der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen [AwSV] (v. 18. April 2017) sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Tätigwerden von SHK-Betrieben für den Bereich Heizölverbrauchertankanlagen festgelegt.

„Nachschulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ Kursort: Gießen

Termin

26.04.2024 08:00 - 15:00 Uhr

Nach Bestehen der Prüfung erfolgt die Eintragung in der bundesweiten Befähigungsliste „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk“ für weitere 3 Jahre.

Wiederholungsschulung (WS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Hofgeismar

Termin

26.04.2024 09:00 - 15:00 Uhr

Lehrgang erfüllt die Anforderungen gemäß § 61 (2) AwSV
In der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen [AwSV] (v. 18. April 2017) sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Tätigwerden von SHK-Betrieben für den Bereich Heizölverbrauchertankanlagen festgelegt.

Wiederholungsschulung (WS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Höchst-Hetschbach

Termin

10.05.2024 09:00 - 15:00 Uhr

Lehrgang erfüllt die Anforderungen gemäß § 61 (2) AwSV
In der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen [AwSV] (v. 18. April 2017) sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Tätigwerden von SHK-Betrieben für den Bereich Heizölverbrauchertankanlagen festgelegt.

Wiederholungsschulung (WS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Bensheim

Für techn. verantwortliche Betriebsleiter.

Meister im SHK-Handwerk, staatl. gepr. Techniker, Hochschul-/Fachhochschuldiplom

Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.

Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …

1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).

2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).

3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.

Abweichend von den allgemeinen Stornierungsbedingungen wird bei Abmeldungen für das Seminar Brandschutzschulung die später als vierzehn Werktage vor Seminarbeginn eingehen, die volle Seminargebühr fällig.

Themen

Schulungsthemen

  • Einführung in die Thematikund aktuelle Rechtsentwicklung.
  • Die Auswirkungen des WHG und der AwSVauf die Fachbetriebe des SHK-Handwerks.
  • Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen,
  • Übersicht überVorschriften und Regelwerk. Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen,
  • Aufstellen, Einbringen und Ausstattung, Stilllegung von Anlagen.
  • Allgemeine Ausrüstungen,
  • Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen.
  • Überfüllsicherung/Grenzwertgeber.

Datum
23.04.2024 09:00 - 15:00 Uhr
Ort

Kreishandwerkerschaft Bergstraße
Werner-von-Siemens-Str. 30, 64625 Bensheim

Organisator
Fachverband SHK Hessen
Sprecher
Herr Dipl.-Ing. A. Dreier
Teilnehmer
mindestens 10 maximal 15
Kosten

für Nichtmitgliedsbetriebe 319,- € zzgl. USt.
für Mitgliedsbetriebe 219,- € zzgl. USt.
für ÜWG-Mitglieder 219,- € zzgl. USt.

Hinweise

Anmeldung bis 06.04.2024
per E-Mail: kompetenzzentrum(at)shk-hessen.de


oder direkt über das Buchungsportal auf der Homepage www.shk-hessen.de

„Nachschulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ Kursort: Gießen

Kursinhalt:

Die Anerkennung der Berufsgenossenschaften des o. g. Kurses beruht u. a. auf der Vereinbarung, dass in gewissen Abständen (in der Regel nach 3 Jahren) Nachschulungen in Form von Auffrischungskursen bzw. Informationen über gravierende Änderungen der Regelwerke durchgeführt werden. Bei fehlender Nachqualifizierung erfüllt der Teilnehmer nicht mehr die Voraussetzungen für eine Fachkraft und die in dem Zertifikat bescheinigte Qualifizierung ist hinfällig. Zur Überprüfung der Personalien benötigen wir eine Kopie Ihres Elektrofachkraft-Zertifikats und Ihren Personalausweis zu Beginn der Nachschulung.

Themen

Inhalt dieser Nachschulung ist die Feststellung folgender Sachverhalte:

  • kennt die Elektrofachkraft die für Arbeiten notwendigen Sicherheitsvorschriften und kann sie diese anwenden.
  • sind die geeigneten Messgeräte und Werkzeuge vorhanden
  • können diese Messgeräte sachgerecht bedient werden
  • können Fehler richtig erkannt und bewertet werden.

Nach Bestehen der Prüfung erfolgt die Eintragung in der bundesweiten Befähigungsliste „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk“ für weitere 3 Jahre.

Datum
26.04.2024 08:00 - 15:00 Uhr
Ort

KompetenzZentrum des FV SHK Hessen,
Ernst-Leitz-Straße 5
35394 Gießen

Organisator
SHK Hessen
Sprecher
Herr Edwin Schepp
Teilnehmer
mindestens 10 maximal 20
Kosten

Lehrgangskosten:
für Nichtmitgliedsbetriebe 299,00 €
für Mitgliedsbetriebe 239,00 €

Hinweise

Anmeldefrist jeweils 18 Tage vor Beginn des Kurses

Anmeldung per Telefax: 0 6 4 1 / 9 7 4 3 7 - 2 3 oder per Mail: fachverband(at)shk-hessen.de
alternativ können Sie sich über unsere Homepage: https://www.shk-hessen.de/aus-und-weiterbildung/seminare-und-kurse anmelden.

Wiederholungsschulung (WS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Hofgeismar

Für techn. verantwortliche Betriebsleiter.

Meister im SHK-Handwerk, staatl. gepr. Techniker, Hochschul-/Fachhochschuldiplom

Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.

Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …

1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).

2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).

3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.

Abweichend von den allgemeinen Stornierungsbedingungen wird bei Abmeldungen für das Seminar Brandschutzschulung die später als vierzehn Werktage vor Seminarbeginn eingehen, die volle Seminargebühr fällig.

Themen

Schulungsthemen

  • Einführung in die Thematikund aktuelle Rechtsentwicklung.
  • Die Auswirkungen des WHG und der AwSVauf die Fachbetriebe des SHK-Handwerks.
  • Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen,
  • Übersicht überVorschriften und Regelwerk. Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen,
  • Aufstellen, Einbringen und Ausstattung, Stilllegung von Anlagen.
  • Allgemeine Ausrüstungen,
  • Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen.
  • Überfüllsicherung/Grenzwertgeber.

Datum
26.04.2024 09:00 - 15:00 Uhr
Ort

KH Hofgeismar
Bahnhofstraße 50, 34369 Hofgeismar

Organisator
Fachverband SHK Hessen
Sprecher
Herr Dipl.-Ing. J. Jakob
Teilnehmer
mindestens 10 maximal 15
Kosten

für Nichtmitgliedsbetriebe 319,- € zzgl. USt.
für Mitgliedsbetriebe 219,- € zzgl. USt.
für ÜWG-Mitglieder 219,- € zzgl. USt.

Hinweise

Anmeldung bis 08.04.2024
per E-Mail: kompetenzzentrum(at)shk-hessen.de


oder direkt über das Buchungsportal auf der Homepage www.shk-hessen.de

Wiederholungsschulung (WS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Höchst-Hetschbach

Für techn. verantwortliche Betriebsleiter.

Meister im SHK-Handwerk, staatl. gepr. Techniker, Hochschul-/Fachhochschuldiplom

Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.

Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …

1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).

2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).

3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.

Abweichend von den allgemeinen Stornierungsbedingungen wird bei Abmeldungen für das Seminar Brandschutzschulung die später als vierzehn Werktage vor Seminarbeginn eingehen, die volle Seminargebühr fällig.

Themen

Schulungsthemen

  • Einführung in die Thematikund aktuelle Rechtsentwicklung.
  • Die Auswirkungen des WHG und der AwSVauf die Fachbetriebe des SHK-Handwerks.
  • Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen,
  • Übersicht überVorschriften und Regelwerk. Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen,
  • Aufstellen, Einbringen und Ausstattung, Stilllegung von Anlagen.
  • Allgemeine Ausrüstungen,
  • Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen.
  • Überfüllsicherung/Grenzwertgeber.

Datum
10.05.2024 09:00 - 15:00 Uhr
Ort

Hotel / Restaurant Krone
Rondellstraße 20, 64739 Höchst-Hetschbach

Organisator
Fachverband SHK Hessen
Sprecher
Herr Dipl.-Ing. J. Jakob
Teilnehmer
mindestens 10 maximal 15
Kosten

für Nichtmitgliedsbetriebe 319,- € zzgl. USt.
für Mitgliedsbetriebe 219,- € zzgl. USt.
für ÜWG-Mitglieder 219,- € zzgl. USt.

Hinweise

Anmeldung bis 24.04.2024
per E-Mail: kompetenzzentrum(at)shk-hessen.de


oder direkt über das Buchungsportal auf der Homepage www.shk-hessen.de

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