Fachverband SHK Hessen

Willkommen auf den Internetseiten des Fachverbandes Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Hessen. Als Arbeitgeberverband vertreten wir die Interessen der uns angeschlossenen 25 Innungen und deren Handwerksunternehmen aus dem Bereich Installation- und Heizungsbau, Klempner, Ofen- und Luftheizungsbau sowie Behälter- und Apparatebau. Derzeit sind ca. 1500 SHK-Unternehmen aus Hessen unserem Verband angeschlossen. Als moderner Dienstleister im SHK-Handwerk bieten wir unseren Mitgliedern technische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratungs- und Serviceleistungen an. Darüber hinaus organisieren wir im Rahmen zahlreicher Seminare und Kurse die berufliche- und fachliche Weiterbildung im hessischen SHK-Handwerk. Wir freuen uns über Ihren Besuch und hoffen, dass die nachfolgenden Seiten für Sie nützlich und informativ sind.

Die Fa. KSB SE & Co. KGaA, 67227 Frankenthal, informiert die SHK-Verbandsorganisation und SHK-Innungsfachbetriebe zu möglichen Sicherheitsrisiken bei der Regenwassernutzungsanlage Hya-Rain.

Die vom Gesetzgeber vor Jahren umgesetzten Regelungen für die Umsatzbesteuerung von Bauleistungen sollten mittlerweile bei allen betroffenen Handwerksbetrieben umgesetzt werden.

Aber immer noch müssen wir in der Praxis feststellen, dass es Unsicherheiten bei der Anwendung gibt. Dies betrifft vor allem die Anwendung der einzelnen Steuerbescheinigungen.

Bei einem Verstoß gegen die Erstmeldung der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister ist ab dem 01.04.2023 mit Bußgeldern zu rechnen. Als Handwerksbetrieb sollten Sie umgehend prüfen, ob sie von der Meldepflicht zum Transparenzregister betroffen sind. Sofern eine Meldepflicht besteht, aber dem Transparenzregister gegenüber noch keine Meldung erfolgt ist, sollten Sie diese…

Am 19.04.2023 wurde eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundeskabinett beschlossen (siehe Anlage). Aktuell ist davon auszugehen, dass dieser Entwurf trotz zahlreicher Einsprüche und Hinweise aus unserer SHK-Verbandsorganisation ohne nennenswerte Änderungen im Bundestag beschlossen wird und ab 01.01.2024 Gültigkeit erlangen wird. Gerne möchten wir Ihnen auf Grundlage des aktuellen…

Die ablehnende Haltung der fachzuständigen Bundesministerien BMWK, BMWSB und BMU gegenüber der zukünftigen Holzenergienutzung in Holzheizungen setzt sich leider ungebremst fort. Es bedarf weiterer politischer Anstrengungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Nachfolgend eine komprimierte Zusammenfassung der derzeitigen politischen Handlungsfelder rund um die Holzenergienutzung im…

Seminare und Kurse

WHG MONTEURSCHULUNG über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen- Kursort: Bensheim

Termin

12.04.2024 09:00 - 15:00 Uhr

Lehrgang erfüllt die Anforderungen an eine Mitarbeiterweiterbildung gemäß
§63 (1) AwSV
In
der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV ]](v 18 April 2017 sind die gesetzlichen Grundlagen für ein
Tätigwerden von SHK Betrieben für den Bereich Heizölverbrauchertankanlagen festgelegt
Tätigkeiten
an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden

AUSGEBUCHT - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk, Vorbereitungslehrgang zur Prüfung - Kursort: Gießen - AUSGEBUCHT-

Termin

15.04.2024 - 19.04.2024

Vorbereitungskurs auf die Prüfung mit Wissenvermittlung bezüglich der Aufgaben eines konzessionierten Elektroinstallateurs

Wiederholungsschulung (WS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Darmstadt

Termin

19.04.2024 09:00 - 15:00 Uhr

Lehrgang erfüllt die Anforderungen gemäß § 61 (2) AwSV
In der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen [AwSV] (v. 18. April 2017) sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Tätigwerden von SHK-Betrieben für den Bereich Heizölverbrauchertankanlagen festgelegt.

Wiederholungsschulung (WS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Bensheim

Termin

23.04.2024 09:00 - 15:00 Uhr

Lehrgang erfüllt die Anforderungen gemäß § 61 (2) AwSV
In der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen [AwSV] (v. 18. April 2017) sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Tätigwerden von SHK-Betrieben für den Bereich Heizölverbrauchertankanlagen festgelegt.

WHG MONTEURSCHULUNG über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen- Kursort: Bensheim

Fachbetriebe im Sinne der AwSV unterliegen unterschiedlichen Anforderungen in der Qualifikation der mit der Durchführung der Arbeiten betrauten Mitarbeiter


1. die betrieblich verantwortliche Person (Meister SHK Handw staatl gepr Techniker, Hochschul --/Fachhochschuldiplom einschlägige Fachrichtung) muss mindestens alle zwei Jahre an einer geeigneten Fortbildung nach § 61 AwSV teilnehmen nicht dieses Seminar!)

2. das eingesetzte Personal muss regelmäßig an externen Schulungen gemäß § 61 AwSV oder anderen gleichwertigen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen dieses Seminar!


3. mindestenseinmal pro Jahr hat eine interne Unterweisung der Mitarbeiter durch die betrieblich verantwortliche Person zu erfolgen nicht dieses Seminar!)


Sachverständigenorganisationen oder Güte --& Überwachungsgemeinschaften sind verpflichtet die Zertifizierung zuentziehen, wenn der Fachbetrieb diese Anforderung nicht erfüllt.

Themen

Seminarthemen

Einführung in die Thematik.

Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen

Wichtige Vorschriften und Regelwerke

Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen aufstellen

Allgemeine Ausrüstungen, Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen

Überfüllsicherung/Grenzwertgeber

Antiheberventil

Das Seminar schließt mit einer Sachkundeprüfung ab.

Datum
12.04.2024 09:00 - 15:00 Uhr
Ort

Kreishandwerkerschaft Bergstraße
Werner-von-Siemens-Str. 30, 64625 Bensheim

Organisator
Fachverband SHK Hessen
Sprecher
Herr Dipl. Ing. J. Jakop
Teilnehmer
mindestens 10 maximal 15
Kosten

Lehrgangskosten:


für Nichtmitgliedsbetriebe 319 ,,--€ zzgl. USt
für Mitgliedsbetriebe 219 ,,--€ zzgl. USt
für ÜWG Mitglieder 219 ,,--€ zzgl. USt

Hinweise

Anmeldung bis 27.03.2024

per E-Mail kompetenzzentrum(at)shk-hessen.de


oder direkt über das Buchungsportal auf der Homepage www.shk-hessen.de

AUSGEBUCHT - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk, Vorbereitungslehrgang zur Prüfung - Kursort: Gießen - AUSGEBUCHT-

Voraussetzung für die Teilnahme, die bei der Anmeldung nachgewiesen werden muss, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im SHK Handwerk. (Bitte unbedingt Kopie Meister- oder Gesellenbrief beifügen).

Kursinhalt
Grundkenntnisse in der Elektrotechnik werden vorausgesetzt.


Lehrgangsziel
Die Teilnehmer sollen an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln von Heizungsanlagen, Trink und Abwasseranlagen sowie von raumlufttechnischen Anlagen und deren Komponenten (z. B. Brenner,
Pumpen) in Verbindung mit Arbeiten zum Erstanschluss und in Verbindung mit Instandsetzungs und Wartungsarbeiten selbständig arbeiten können. Die Herstellung des Verteilungsnetzes sowie die Einhaltung der
Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme und deren Nachweis ist Aufgabe des konzessionierten Elektroinstallateurs. Für dieDurchführung von Arbeiten an elektrischen Anlagen existieren mehrere Regelungen: § 5 der Handwerksordnung, Installateurverzeichnis, Unfallverhütungsvorschriften der BG.


Vorschrift
Alle 3 Jahre ist eine Nachqualifikation (1 Tag) erforderlich!

Themen

  • Gefahrenlehre
  • Vorschriften
  •  System-, Materialund Stoffkunde
  •  Dokumentation
  •  Prüfungen und deren Dokumentation
  • Prüfung schriftlich und praktisch.

Nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung wird ein Zertifikat als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk ausgestellt.

Datum
15.04.2024 - 19.04.2024
Ort

KompetenzZentrum des FV SHK Hessen
Ernst-Leitz-Straße 5
35394 Gießen

Organisator
SHK Hessen
Sprecher
Herr Edwin Schepp
Teilnehmer
mindestens 10 maximal 20
Kosten

Lehrgangskosten:
für Nichtmitgliedsbetriebe 839,00 €
für Mitgliedsbetriebe 699,00 €
 

Hinweise

Prüfung jeweils am letzten Seminartag

Vollzeitkurs:

Montag - Freitag  8.00 -15.00 Uhr

15.04.2024 - 19.04.2024

Anmeldungen bis 27.03.2024

per E-Mail: kompetenzzentrum(at)shk-hessen.de
oder direkt über das Buchungsportal auf der Homepage www.shk-hessen.de

 

Wiederholungsschulung (WS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Darmstadt

Für techn. verantwortliche Betriebsleiter.

Meister im SHK-Handwerk, staatl. gepr. Techniker, Hochschul-/Fachhochschuldiplom

Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.

Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …

1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).

2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).

3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.

Abweichend von den allgemeinen Stornierungsbedingungen wird bei Abmeldungen für das Seminar Brandschutzschulung die später als vierzehn Werktage vor Seminarbeginn eingehen, die volle Seminargebühr fällig.

Themen

Schulungsthemen

  • Einführung in die Thematikund aktuelle Rechtsentwicklung.
  • Die Auswirkungen des WHG und der AwSVauf die Fachbetriebe des SHK-Handwerks.
  • Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen,
  • Übersicht überVorschriften und Regelwerk. Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen,
  • Aufstellen, Einbringen und Ausstattung, Stilllegung von Anlagen.
  • Allgemeine Ausrüstungen,
  • Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen.
  • Überfüllsicherung/Grenzwertgeber.

Datum
19.04.2024 09:00 - 15:00 Uhr
Ort

Kreishandwerkerschaft Darmstadt
Fritz-Bauer-Straße 1, 64295 Darmstadt

Organisator
Fachverband SHK Hessen
Sprecher
Herr Dipl.-Ing. A. Dreier
Teilnehmer
mindestens 10 maximal 15
Kosten

für Nichtmitgliedsbetriebe 319,- € zzgl. USt.
für Mitgliedsbetriebe 219,- € zzgl. USt.
für ÜWG-Mitglieder 219,- € zzgl. USt.

Hinweise

Anmeldung bis 03.04.2024
per E-Mail: kompetenzzentrum(at)shk-hessen.de


oder direkt über das Buchungsportal auf der Homepage www.shk-hessen.de

Wiederholungsschulung (WS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Bensheim

Für techn. verantwortliche Betriebsleiter.

Meister im SHK-Handwerk, staatl. gepr. Techniker, Hochschul-/Fachhochschuldiplom

Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.

Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …

1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).

2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).

3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.

Abweichend von den allgemeinen Stornierungsbedingungen wird bei Abmeldungen für das Seminar Brandschutzschulung die später als vierzehn Werktage vor Seminarbeginn eingehen, die volle Seminargebühr fällig.

Themen

Schulungsthemen

  • Einführung in die Thematikund aktuelle Rechtsentwicklung.
  • Die Auswirkungen des WHG und der AwSVauf die Fachbetriebe des SHK-Handwerks.
  • Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen,
  • Übersicht überVorschriften und Regelwerk. Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen,
  • Aufstellen, Einbringen und Ausstattung, Stilllegung von Anlagen.
  • Allgemeine Ausrüstungen,
  • Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen.
  • Überfüllsicherung/Grenzwertgeber.

Datum
23.04.2024 09:00 - 15:00 Uhr
Ort

Kreishandwerkerschaft Bergstraße
Werner-von-Siemens-Str. 30, 64625 Bensheim

Organisator
Fachverband SHK Hessen
Sprecher
Herr Dipl.-Ing. A. Dreier
Teilnehmer
mindestens 10 maximal 15
Kosten

für Nichtmitgliedsbetriebe 319,- € zzgl. USt.
für Mitgliedsbetriebe 219,- € zzgl. USt.
für ÜWG-Mitglieder 219,- € zzgl. USt.

Hinweise

Anmeldung bis 06.04.2024
per E-Mail: kompetenzzentrum(at)shk-hessen.de


oder direkt über das Buchungsportal auf der Homepage www.shk-hessen.de

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