Fachverband SHK Hessen

Willkommen auf den Internetseiten des Fachverbandes Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Hessen. Als Arbeitgeberverband vertreten wir die Interessen der uns angeschlossenen 25 Innungen und deren Handwerksunternehmen aus dem Bereich Installation- und Heizungsbau, Klempner, Ofen- und Luftheizungsbau sowie Behälter- und Apparatebau. Derzeit sind ca. 1500 SHK-Unternehmen aus Hessen unserem Verband angeschlossen. Als moderner Dienstleister im SHK-Handwerk bieten wir unseren Mitgliedern technische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratungs- und Serviceleistungen an. Darüber hinaus organisieren wir im Rahmen zahlreicher Seminare und Kurse die berufliche- und fachliche Weiterbildung im hessischen SHK-Handwerk. Wir freuen uns über Ihren Besuch und hoffen, dass die nachfolgenden Seiten für Sie nützlich und informativ sind.

Innungsmitgliedschaft lohnt sich! Der Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Hessen hat attraktive Rahmenverträge mit interessanten Konditionen und Rabatten für Sie abgeschlossen. Nutzen Sie als Innungsmitglied unsere attraktiven Konditionen, unter anderem beim Kauf von Firmenfahrzeugen.

Zum 01.01.2022 wurde die erste Förderrichtlinie zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ verlängert. Anträge sind nun bis zum 15. Mai 2022 möglich. Ziel des Förderprogramms ist es, die Chancen von Hauptschüler/innen auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen

Bundesregierung ordnet Förderung und gesetzliche Standards für Neubau neu. Nicht betroffen vom Stopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch, etc.).

2. bis 7. Februar 2022

Am Donnerstag, den 28. April 2022 finden bundesweit Girls`Day und Boys`Day Aktionstage statt.

Seminare und Kurse

Wiederholungsschulung (WS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Bensheim

Termin

23.04.2024 09:00 - 15:00 Uhr

Lehrgang erfüllt die Anforderungen gemäß § 61 (2) AwSV
In der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen [AwSV] (v. 18. April 2017) sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Tätigwerden von SHK-Betrieben für den Bereich Heizölverbrauchertankanlagen festgelegt.

„Nachschulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ Kursort: Gießen

Termin

26.04.2024 08:00 - 15:00 Uhr

Nach Bestehen der Prüfung erfolgt die Eintragung in der bundesweiten Befähigungsliste „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk“ für weitere 3 Jahre.

Wiederholungsschulung (WS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Hofgeismar

Termin

26.04.2024 09:00 - 15:00 Uhr

Lehrgang erfüllt die Anforderungen gemäß § 61 (2) AwSV
In der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen [AwSV] (v. 18. April 2017) sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Tätigwerden von SHK-Betrieben für den Bereich Heizölverbrauchertankanlagen festgelegt.

Wiederholungsschulung (WS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Höchst-Hetschbach

Termin

10.05.2024 09:00 - 15:00 Uhr

Lehrgang erfüllt die Anforderungen gemäß § 61 (2) AwSV
In der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen [AwSV] (v. 18. April 2017) sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Tätigwerden von SHK-Betrieben für den Bereich Heizölverbrauchertankanlagen festgelegt.

Wiederholungsschulung (WS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Bensheim

Für techn. verantwortliche Betriebsleiter.

Meister im SHK-Handwerk, staatl. gepr. Techniker, Hochschul-/Fachhochschuldiplom

Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.

Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …

1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).

2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).

3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.

Abweichend von den allgemeinen Stornierungsbedingungen wird bei Abmeldungen für das Seminar Brandschutzschulung die später als vierzehn Werktage vor Seminarbeginn eingehen, die volle Seminargebühr fällig.

Themen

Schulungsthemen

  • Einführung in die Thematikund aktuelle Rechtsentwicklung.
  • Die Auswirkungen des WHG und der AwSVauf die Fachbetriebe des SHK-Handwerks.
  • Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen,
  • Übersicht überVorschriften und Regelwerk. Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen,
  • Aufstellen, Einbringen und Ausstattung, Stilllegung von Anlagen.
  • Allgemeine Ausrüstungen,
  • Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen.
  • Überfüllsicherung/Grenzwertgeber.

Datum
23.04.2024 09:00 - 15:00 Uhr
Ort

Kreishandwerkerschaft Bergstraße
Werner-von-Siemens-Str. 30, 64625 Bensheim

Organisator
Fachverband SHK Hessen
Sprecher
Herr Dipl.-Ing. A. Dreier
Teilnehmer
mindestens 10 maximal 15
Kosten

für Nichtmitgliedsbetriebe 319,- € zzgl. USt.
für Mitgliedsbetriebe 219,- € zzgl. USt.
für ÜWG-Mitglieder 219,- € zzgl. USt.

Hinweise

Anmeldung bis 06.04.2024
per E-Mail: kompetenzzentrum(at)shk-hessen.de


oder direkt über das Buchungsportal auf der Homepage www.shk-hessen.de

„Nachschulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ Kursort: Gießen

Kursinhalt:

Die Anerkennung der Berufsgenossenschaften des o. g. Kurses beruht u. a. auf der Vereinbarung, dass in gewissen Abständen (in der Regel nach 3 Jahren) Nachschulungen in Form von Auffrischungskursen bzw. Informationen über gravierende Änderungen der Regelwerke durchgeführt werden. Bei fehlender Nachqualifizierung erfüllt der Teilnehmer nicht mehr die Voraussetzungen für eine Fachkraft und die in dem Zertifikat bescheinigte Qualifizierung ist hinfällig. Zur Überprüfung der Personalien benötigen wir eine Kopie Ihres Elektrofachkraft-Zertifikats und Ihren Personalausweis zu Beginn der Nachschulung.

Themen

Inhalt dieser Nachschulung ist die Feststellung folgender Sachverhalte:

  • kennt die Elektrofachkraft die für Arbeiten notwendigen Sicherheitsvorschriften und kann sie diese anwenden.
  • sind die geeigneten Messgeräte und Werkzeuge vorhanden
  • können diese Messgeräte sachgerecht bedient werden
  • können Fehler richtig erkannt und bewertet werden.

Nach Bestehen der Prüfung erfolgt die Eintragung in der bundesweiten Befähigungsliste „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk“ für weitere 3 Jahre.

Datum
26.04.2024 08:00 - 15:00 Uhr
Ort

KompetenzZentrum des FV SHK Hessen,
Ernst-Leitz-Straße 5
35394 Gießen

Organisator
SHK Hessen
Sprecher
Herr Edwin Schepp
Teilnehmer
mindestens 10 maximal 20
Kosten

Lehrgangskosten:
für Nichtmitgliedsbetriebe 299,00 €
für Mitgliedsbetriebe 239,00 €

Hinweise

Anmeldefrist jeweils 18 Tage vor Beginn des Kurses

Anmeldung per Telefax: 0 6 4 1 / 9 7 4 3 7 - 2 3 oder per Mail: fachverband(at)shk-hessen.de
alternativ können Sie sich über unsere Homepage: https://www.shk-hessen.de/aus-und-weiterbildung/seminare-und-kurse anmelden.

Wiederholungsschulung (WS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Hofgeismar

Für techn. verantwortliche Betriebsleiter.

Meister im SHK-Handwerk, staatl. gepr. Techniker, Hochschul-/Fachhochschuldiplom

Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.

Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …

1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).

2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).

3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.

Abweichend von den allgemeinen Stornierungsbedingungen wird bei Abmeldungen für das Seminar Brandschutzschulung die später als vierzehn Werktage vor Seminarbeginn eingehen, die volle Seminargebühr fällig.

Themen

Schulungsthemen

  • Einführung in die Thematikund aktuelle Rechtsentwicklung.
  • Die Auswirkungen des WHG und der AwSVauf die Fachbetriebe des SHK-Handwerks.
  • Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen,
  • Übersicht überVorschriften und Regelwerk. Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen,
  • Aufstellen, Einbringen und Ausstattung, Stilllegung von Anlagen.
  • Allgemeine Ausrüstungen,
  • Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen.
  • Überfüllsicherung/Grenzwertgeber.

Datum
26.04.2024 09:00 - 15:00 Uhr
Ort

KH Hofgeismar
Bahnhofstraße 50, 34369 Hofgeismar

Organisator
Fachverband SHK Hessen
Sprecher
Herr Dipl.-Ing. J. Jakob
Teilnehmer
mindestens 10 maximal 15
Kosten

für Nichtmitgliedsbetriebe 319,- € zzgl. USt.
für Mitgliedsbetriebe 219,- € zzgl. USt.
für ÜWG-Mitglieder 219,- € zzgl. USt.

Hinweise

Anmeldung bis 08.04.2024
per E-Mail: kompetenzzentrum(at)shk-hessen.de


oder direkt über das Buchungsportal auf der Homepage www.shk-hessen.de

Wiederholungsschulung (WS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Höchst-Hetschbach

Für techn. verantwortliche Betriebsleiter.

Meister im SHK-Handwerk, staatl. gepr. Techniker, Hochschul-/Fachhochschuldiplom

Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.

Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …

1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).

2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).

3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.

Abweichend von den allgemeinen Stornierungsbedingungen wird bei Abmeldungen für das Seminar Brandschutzschulung die später als vierzehn Werktage vor Seminarbeginn eingehen, die volle Seminargebühr fällig.

Themen

Schulungsthemen

  • Einführung in die Thematikund aktuelle Rechtsentwicklung.
  • Die Auswirkungen des WHG und der AwSVauf die Fachbetriebe des SHK-Handwerks.
  • Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen,
  • Übersicht überVorschriften und Regelwerk. Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen,
  • Aufstellen, Einbringen und Ausstattung, Stilllegung von Anlagen.
  • Allgemeine Ausrüstungen,
  • Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen.
  • Überfüllsicherung/Grenzwertgeber.

Datum
10.05.2024 09:00 - 15:00 Uhr
Ort

Hotel / Restaurant Krone
Rondellstraße 20, 64739 Höchst-Hetschbach

Organisator
Fachverband SHK Hessen
Sprecher
Herr Dipl.-Ing. J. Jakob
Teilnehmer
mindestens 10 maximal 15
Kosten

für Nichtmitgliedsbetriebe 319,- € zzgl. USt.
für Mitgliedsbetriebe 219,- € zzgl. USt.
für ÜWG-Mitglieder 219,- € zzgl. USt.

Hinweise

Anmeldung bis 24.04.2024
per E-Mail: kompetenzzentrum(at)shk-hessen.de


oder direkt über das Buchungsportal auf der Homepage www.shk-hessen.de

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