Fachverband SHK Hessen
Willkommen auf den Internetseiten des Fachverbandes Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Hessen. Als Arbeitgeberverband vertreten wir die Interessen der uns angeschlossenen 25 Innungen und deren Handwerksunternehmen aus dem Bereich Installation- und Heizungsbau, Klempner, Ofen- und Luftheizungsbau sowie Behälter- und Apparatebau. Derzeit sind ca. 1500 SHK-Unternehmen aus Hessen unserem Verband angeschlossen. Als moderner Dienstleister im SHK-Handwerk bieten wir unseren Mitgliedern technische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratungs- und Serviceleistungen an. Darüber hinaus organisieren wir im Rahmen zahlreicher Seminare und Kurse die berufliche- und fachliche Weiterbildung im hessischen SHK-Handwerk. Wir freuen uns über Ihren Besuch und hoffen, dass die nachfolgenden Seiten für Sie nützlich und informativ sind.
Seminare und Kurse
Wiederholungsschulung (WS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Bensheim
Für techn. verantwortliche Betriebsleiter.
Meister im SHK-Handwerk, staatl. gepr. Techniker, Hochschul-/Fachhochschuldiplom
Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.
Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …
1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).
2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).
3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.
Abweichend von den allgemeinen Stornierungsbedingungen wird bei Abmeldungen für das Seminar Brandschutzschulung die später als vierzehn Werktage vor Seminarbeginn eingehen, die volle Seminargebühr fällig.
Themen
Schulungsthemen
- Einführung in die Thematikund aktuelle Rechtsentwicklung.
- Die Auswirkungen des WHG und der AwSVauf die Fachbetriebe des SHK-Handwerks.
- Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen,
- Übersicht überVorschriften und Regelwerk. Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen,
- Aufstellen, Einbringen und Ausstattung, Stilllegung von Anlagen.
- Allgemeine Ausrüstungen,
- Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen.
- Überfüllsicherung/Grenzwertgeber.
„Nachschulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ Kursort: Gießen
Kursinhalt:
Die Anerkennung der Berufsgenossenschaften des o. g. Kurses beruht u. a. auf der Vereinbarung, dass in gewissen Abständen (in der Regel nach 3 Jahren) Nachschulungen in Form von Auffrischungskursen bzw. Informationen über gravierende Änderungen der Regelwerke durchgeführt werden. Bei fehlender Nachqualifizierung erfüllt der Teilnehmer nicht mehr die Voraussetzungen für eine Fachkraft und die in dem Zertifikat bescheinigte Qualifizierung ist hinfällig. Zur Überprüfung der Personalien benötigen wir eine Kopie Ihres Elektrofachkraft-Zertifikats und Ihren Personalausweis zu Beginn der Nachschulung.
Themen
Inhalt dieser Nachschulung ist die Feststellung folgender Sachverhalte:
- kennt die Elektrofachkraft die für Arbeiten notwendigen Sicherheitsvorschriften und kann sie diese anwenden.
- sind die geeigneten Messgeräte und Werkzeuge vorhanden
- können diese Messgeräte sachgerecht bedient werden
- können Fehler richtig erkannt und bewertet werden.
Nach Bestehen der Prüfung erfolgt die Eintragung in der bundesweiten Befähigungsliste „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk“ für weitere 3 Jahre.
Wiederholungsschulung (WS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Hofgeismar
Für techn. verantwortliche Betriebsleiter.
Meister im SHK-Handwerk, staatl. gepr. Techniker, Hochschul-/Fachhochschuldiplom
Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.
Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …
1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).
2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).
3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.
Abweichend von den allgemeinen Stornierungsbedingungen wird bei Abmeldungen für das Seminar Brandschutzschulung die später als vierzehn Werktage vor Seminarbeginn eingehen, die volle Seminargebühr fällig.
Themen
Schulungsthemen
- Einführung in die Thematikund aktuelle Rechtsentwicklung.
- Die Auswirkungen des WHG und der AwSVauf die Fachbetriebe des SHK-Handwerks.
- Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen,
- Übersicht überVorschriften und Regelwerk. Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen,
- Aufstellen, Einbringen und Ausstattung, Stilllegung von Anlagen.
- Allgemeine Ausrüstungen,
- Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen.
- Überfüllsicherung/Grenzwertgeber.
Wiederholungsschulung (WS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Höchst-Hetschbach
Für techn. verantwortliche Betriebsleiter.
Meister im SHK-Handwerk, staatl. gepr. Techniker, Hochschul-/Fachhochschuldiplom
Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.
Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …
1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).
2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).
3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.
Abweichend von den allgemeinen Stornierungsbedingungen wird bei Abmeldungen für das Seminar Brandschutzschulung die später als vierzehn Werktage vor Seminarbeginn eingehen, die volle Seminargebühr fällig.
Themen
Schulungsthemen
- Einführung in die Thematikund aktuelle Rechtsentwicklung.
- Die Auswirkungen des WHG und der AwSVauf die Fachbetriebe des SHK-Handwerks.
- Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen,
- Übersicht überVorschriften und Regelwerk. Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen,
- Aufstellen, Einbringen und Ausstattung, Stilllegung von Anlagen.
- Allgemeine Ausrüstungen,
- Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen.
- Überfüllsicherung/Grenzwertgeber.
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