
Fachverband SHK Hessen
Willkommen auf den Internetseiten des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima Hessen. Als Arbeitgeberverband vertreten wir die Interessen der uns angeschlossenen 25 Innungen und deren Handwerksunternehmen aus dem Bereich Installation- und Heizungsbau, Klempner, Ofen- und Luftheizungsbau sowie Behälter- und Apparatebau. Derzeit sind ca. 1500 SHK-Unternehmen aus Hessen unserem Verband angeschlossen. Als moderner Dienstleister im SHK-Handwerk bieten wir unseren Mitgliedern technische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratungs- und Serviceleistungen an. Darüber hinaus organisieren wir im Rahmen zahlreicher Seminare und Kurse die berufliche- und fachliche Weiterbildung im hessischen SHK-Handwerk. Wir freuen uns über Ihren Besuch und hoffen, dass die nachfolgenden Seiten für Sie nützlich und informativ sind.
Seminare und Kurse

17.06.2025 09:00 - 15:00 Uhr
Wiederholungsschulung (WS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Homberg
In der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen [AwSV] (v. 18. April 2017) sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Tätigwerden von SHK-Betrieben für den Bereich Heizölverbrauchertankanlagen festgelegt.

18.06.2025 08:30 - 17:30 Uhr
WHG - FBS „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Gießen
In der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen [AwSV] (v. 18. April 2017) sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Tätigwerden von SHK-Betrieben für den Bereich Heizölverbrauchertankanlagen festgelegt.

23.06.2025 - 27.06.2025
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk, Vorbereitungslehrgang zur Prüfung - Kursort: Gießen -

25.06.2025 09:00 - 15:00 Uhr
WHG MONTEURSCHULUNG über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen- Kursort:Marburg
§63 (1) AwSV
In der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV ]](v 18 April 2017 sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Tätigwerden von SHK Betrieben für den Bereich Heizölverbrauchertankanlagen festgelegt
Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden

27.06.2025 09:00 - 13:30 Uhr
ONLINE SEMINAR - Wiederholungsschulung (OWS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort:
In der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen [AwSV] (v. 18. April 2017) sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Tätigwerden von SHK-Betrieben für den Bereich Heizölverbrauchertankanlagen festgelegt.

27.06.2025 09:00 - 16:00 Uhr
„Reinigung von Heizölverbraucheranlagen“ - Kursort: Gießen
Voraussetzungen zur Teilnahme am Seminar: erfolgreiche Teilnahme der Fachbetriebsschulung (FBS) o. (WS) nicht älter 2 Jahre.

30.06.2025 08:00 - 15:00 Uhr
„Nachschulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ Kursort: Gießen

09.07.2025 10:00 - 17:00 Uhr
... das ist Ihr gutes Recht! Nur wie bekommen Sie es? Kursort: Raum Gießen
Wiederholungsschulung (WS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Homberg

Für techn. verantwortliche Betriebsleiter.
Meister im SHK-Handwerk, staatl. gepr. Techniker, Hochschul-/Fachhochschuldiplom
Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.
Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …
1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).
2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).
3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.
Abweichend von den allgemeinen Stornierungsbedingungen wird bei Abmeldungen für das Seminar Brandschutzschulung die später als vierzehn Werktage vor Seminarbeginn eingehen, die volle Seminargebühr fällig.
Themen
Schulungsthemen
- Einführung in die Thematikund aktuelle Rechtsentwicklung.
- Die Auswirkungen des WHG und der AwSVauf die Fachbetriebe des SHK-Handwerks.
- Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen,
- Übersicht überVorschriften und Regelwerk. Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen,
- Aufstellen, Einbringen und Ausstattung, Stilllegung von Anlagen.
- Allgemeine Ausrüstungen,
- Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen.
- Überfüllsicherung/Grenzwertgeber.
WHG - FBS „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort: Gießen

Für techn. verantwortliche Betriebsleiter.
Meister im SHK-Handwerk, staatl. gepr. Techniker, Hochschul-/Fachhochschuldiplom
Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.
Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …
1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).
2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).
3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.
Themen
Schulungsthemen
- Einführung in die Thematikund aktuelle Rechtsentwicklung.
- Die Auswirkungen des WHG und der AwSVauf die Fachbetriebe des SHK-Handwerks.
- Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen,
- Übersicht überVorschriften und Regelwerk. Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen,
- Aufstellen, Einbringen und Ausstattung, Stilllegung von Anlagen.
- Allgemeine Ausrüstungen,Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen.
- Überfüllsicherung/Grenzwertgeber.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk, Vorbereitungslehrgang zur Prüfung - Kursort: Gießen -

Voraussetzung für die Teilnahme, die bei der Anmeldung nachgewiesen werden muss, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im SHK Handwerk. (Bitte unbedingt Kopie Meister- oder Gesellenbrief beifügen).
Kursinhalt
Grundkenntnisse in der Elektrotechnik werden vorausgesetzt.
Lehrgangsziel
Die Teilnehmer sollen an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln von Heizungsanlagen, Trink und Abwasseranlagen sowie von raumlufttechnischen Anlagen und deren Komponenten (z. B. Brenner,
Pumpen) in Verbindung mit Arbeiten zum Erstanschluss und in Verbindung mit Instandsetzungs und Wartungsarbeiten selbständig arbeiten können. Die Herstellung des Verteilungsnetzes sowie die Einhaltung der
Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme und deren Nachweis ist Aufgabe des konzessionierten Elektroinstallateurs. Für dieDurchführung von Arbeiten an elektrischen Anlagen existieren mehrere Regelungen: § 5 der Handwerksordnung, Installateurverzeichnis, Unfallverhütungsvorschriften der BG.
Vorschrift
Alle 3 Jahre ist eine Nachqualifikation (1 Tag) erforderlich!
Themen
- Gefahrenlehre
- Vorschriften
- System-, Materialund Stoffkunde
- Dokumentation
- Prüfungen und deren Dokumentation
- Prüfung schriftlich und praktisch.
Nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung wird ein Zertifikat als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk ausgestellt.
WHG MONTEURSCHULUNG über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen- Kursort:Marburg

Fachbetriebe im Sinne der AwSV unterliegen unterschiedlichen Anforderungen in der Qualifikation der mit der Durchführung der Arbeiten betrauten Mitarbeiter
1. die betrieblich verantwortliche Person (Meister SHK Handw staatl gepr Techniker, Hochschul --/Fachhochschuldiplom einschlägige Fachrichtung) muss mindestens alle zwei Jahre an einer geeigneten Fortbildung nach § 61 AwSV teilnehmen nicht dieses Seminar!)
2. das eingesetzte Personal muss regelmäßig an externen Schulungen gemäß § 61 AwSV oder anderen gleichwertigen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen dieses Seminar!
3. mindestenseinmal pro Jahr hat eine interne Unterweisung der Mitarbeiter durch die betrieblich verantwortliche Person zu erfolgen nicht dieses Seminar!)
Sachverständigenorganisationen oder Güte --& Überwachungsgemeinschaften sind verpflichtet die Zertifizierung zuentziehen, wenn der Fachbetrieb diese Anforderung nicht erfüllt.
Themen
Seminarthemen
Einführung in die Thematik.
Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen
Wichtige Vorschriften und Regelwerke
Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen aufstellen
Allgemeine Ausrüstungen, Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen
Überfüllsicherung/Grenzwertgeber
Antiheberventil
Das Seminar schließt mit einer Sachkundeprüfung ab.
ONLINE SEMINAR - Wiederholungsschulung (OWS) „Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ - Kursort:

Für techn. verantwortliche Betriebsleiter.
Meister im SHK-Handwerk, staatl. gepr. Techniker, Hochschul-/Fachhochschuldiplom
Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.
Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …
1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).
2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).
3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.
Abweichend von den allgemeinen Stornierungsbedingungen wird bei Abmeldungen für das Seminar Brandschutzschulung die später als vierzehn Werktage vor Seminarbeginn eingehen, die volle Seminargebühr fällig.
Themen
Schulungsthemen
- Einführung in die Thematikund aktuelle Rechtsentwicklung.
- Die Auswirkungen des WHG und der AwSVauf die Fachbetriebe des SHK-Handwerks.
- Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen,
- Übersicht überVorschriften und Regelwerk. Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen,
- Aufstellen, Einbringen und Ausstattung, Stilllegung von Anlagen.
- Allgemeine Ausrüstungen,
- Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen.
- Überfüllsicherung/Grenzwertgeber.
„Reinigung von Heizölverbraucheranlagen“ - Kursort: Gießen

Kursinhalt:
Durch die Umstellung von Feuerstätten auf schwefelarmes Heizöl kann auch die Öltankreinigung sinnvoll oder erforderlich werden. Mit dem Seminar erwirbt der technisch Verantwortliche des Fachbetriebes nach erfolgreich absolvierter Prüfung, die zusätzliche fachliche Qualifikation zum Reinigen von Heizölverbraucheranlagen. Der Fachbetrieb kann dann zusätzlich die Tätigkeit „Reinigen von Heizölanlagen“ bei der ÜWG aufnehmen lassen. Das Seminar stellt damit eine der notwendigen Voraussetzungen für die Erweiterung des Tätigkeitsfeldes um dieses Geschäftsfeld dar. Im Unternehmen sind dann zum Beispiel die Anforderungen an die Gerätetechnische Ausstattung für Reinigen (Merkblatt Nr. 3 der ÜWG) umzusetzen.
Themen
Schulungsthemen:
• Tankreinigung, Zwischenlagerung und Filterung
• Tanksanierung,
• Tankarmaturen, Rohrleitungen und Rohrleitungsverbindungen
• Leckschutzauskleidung, Innenschutzanstrich, kathodischer Korrosionsschutz
• Gasfreiheitsmessung,
• Arbeitsschutz, Heizöllagerung allgemein
„Nachschulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ Kursort: Gießen

Kursinhalt:
- Inhalt dieser Nachschulung ist die Feststellung folgender Sachverhalte:
- kennt die Elektrofachkraft die für Arbeiten notwendigen Sicherheits-vorschriften und kann sie diese anwenden
- sind die geeigneten Messgeräte und Werkzeuge vorhanden
- können diese Messgeräte sachgerecht bedient werden
- können Fehler richtig erkannt und bewertet werden.
Nach Bestehen der Prüfung erfolgt die Eintragung in der bundesweiten Befähigungsliste „Elektrofachkraft für
festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk“ für weitere 3 Jahre. Zur Überprüfung der Personalien benötigen wir eine
Kopie Ihres Elektrofachkraft-Zertifikats und Ihren Personalausweis zu Beginn der Nachschulung.
Voraussetzungen zur Teilnahme am Seminar: Besuch der Grundschulung oder der letzten Nachschulung nicht älter ca. 3 Jahre
Themen
Inhalt dieser Nachschulung ist die Feststellung folgender Sachverhalte:
- kennt die Elektrofachkraft die für Arbeiten notwendigen Sicherheitsvorschriften und kann sie diese anwenden.
- sind die geeigneten Messgeräte und Werkzeuge vorhanden
- können diese Messgeräte sachgerecht bedient werden
- können Fehler richtig erkannt und bewertet werden.
Nach Bestehen der Prüfung erfolgt die Eintragung in der bundesweiten Befähigungsliste „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk“ für weitere 3 Jahre.
... das ist Ihr gutes Recht! Nur wie bekommen Sie es? Kursort: Raum Gießen

Hören Sie von den Neuerungen de Bauvertragsrecht. Was bedeutet Haftungsübernahmeerklärung?
Mangel, Garantie, Gewährleistung – was bedeutet was? Wie läuft Abnahme im Bauvertragsrecht nach BGB und VOB/B? Stellen Sie
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