
Fachverband SHK Hessen
Willkommen auf den Internetseiten des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima Hessen. Als Arbeitgeberverband vertreten wir die Interessen der uns angeschlossenen 25 Innungen und deren Handwerksunternehmen aus dem Bereich Installation- und Heizungsbau, Klempner, Ofen- und Luftheizungsbau sowie Behälter- und Apparatebau. Derzeit sind ca. 1500 SHK-Unternehmen aus Hessen unserem Verband angeschlossen. Als moderner Dienstleister im SHK-Handwerk bieten wir unseren Mitgliedern technische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratungs- und Serviceleistungen an. Darüber hinaus organisieren wir im Rahmen zahlreicher Seminare und Kurse die berufliche- und fachliche Weiterbildung im hessischen SHK-Handwerk. Wir freuen uns über Ihren Besuch und hoffen, dass die nachfolgenden Seiten für Sie nützlich und informativ sind.
Seminare und Kurse
03.03.2026 - 27.06.2026
SHK-Kundendiensttechniker Kursort: Gießen
17.03.2026 08:00 - 20.03.2026 16:00 Uhr
„Tätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen Sachkunde gem § 5 CHEM-KLIMASCHUTZV nach der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 Kategorie A1“ Kursort: Gießen
abgeschlossener Berufsausbildung aus dem SHK-Bereich.
19.03.2026 09:00 - 14:30 Uhr
Baurecht - Abnahme der Werkleistung
Das sollten Handwerker für die tägliche Praxis wissen!
26.03.2026 08:00 - 16:30 Uhr
„Nachschulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ Kursort: Gießen
17.04.2026 09:00 - 13:30 Uhr
ÜWG - Online-Wiederholungsschulung für betrieblich verantwortliche Personen der Fachbetriebe gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 63 AwSV - Heizölverbraucheranlage
In der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen [AwSV] (v. 18. April 2017) sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Tätigwerden von SHK-Betrieben für den Bereich Heizölverbrauchertankanlagen festgelegt.
Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.
20.04.2026 08:00 - 17:45 Uhr
Vorbereitung für Sachverständigenbewerber/innen des SHK-Handwerks Tageskurs für Verfahrensabläufe und Kenntnisprüfung
Das Ziel dieses Kurses ist eine öffentliche Bestellung im Sinne des § 91 Absatz 1 Ziffer 8 der Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit §§ 36 und 36a der
Gewerbeordnung (GewO) und § 73 (2) Strafprozessordnung [StPO] sowie § 404 Zivilprozessordnung [ZPO].
Für das Aufgabengebiet des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammern geben wir Ihnen Hinweise und Hilfestellungen,
welche Anforderungen an Sie gestellt werden könnten und wie entsprechende Anforderungen der Praxis von Sachverständigen gelöst werden. Weiterhin wird
die Rechnungslegung laut Justizvergütungs- und –Entschädigungsgesetz (JVEG) besprochen.
13.05.2026 09:00 - 17:00 Uhr
Wiederholungsschulung für betrieblich verantwortliche Personen der Fachbetriebe gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 63 AwSV - Heizölverbraucheranlage - Hetschbach
Für betrieblich verantwortliche Personen der Fachbetriebe gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 63 AwSV an Heizölverbraucheranlagen - (Errichten, instand setzen und stilllegen)
18.05.2026 08:00 - 22.05.2026 17:00 Uhr
EFK - Basisschulung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk" - Kursort: Gießen
SHK-Kundendiensttechniker Kursort: Gießen
*selbständig und verantwortungsbewusst arbeitet
*seine Firma beim Kunden angemessen repräsentiert
*innerhalb seines Verantwortungsbereiches den Kunden berät
*zu Folgeaufträgen beiträgt
Inhalte (modularer Aufbau)
Allgemeine technische Kenntnisse
Spezielle technische Kenntnisse: - Gerätetechnik (Praxis) - Anlagentechnik (Praxis)
Betriebsorganisation und Kommunikation
Abschluss
Die einzelnen Blöcke schließen mit einer Erfolgskontrolle in Form eines Tests bzw. einer Arbeitsprobe ab. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer ein bundeseinheitliches Zertifikat vom Zentralverband SHK.
Zulassungsvoraussetzungen
Gesellenprüfung in einem SHK-Handwerk oder einschlägigen Beruf und in der Regel mindestens zweijährige Berufstätigkeit im SHK-Handwerk.
(In begründeten Einzelfällen kann - nach Prüfung durch das Berufsförderungswerk - ausnahmsweise von o. g. Zulassungsvoraussetzungen abgewichen werden.)
Zielgruppe
Gesellen des SHK-Handwerks
Themen
Terminübersicht für diesen 240 Stunden Kurs
03.03.-07.03.2026
23.03.-28.03.2026
13.04.-18.04.2026
04.05.-09.05.2026
11.06.-13.06.2026
15.06.-19.06.2026
Prüfungstage:
23.03.2026
26.06.2026
27.06.2026
„Tätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen Sachkunde gem § 5 CHEM-KLIMASCHUTZV nach der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 Kategorie A1“ Kursort: Gießen
Nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaSchutzV) muss jeder, der Wärmepumpen (Split oder Monoblockgeräte) und Klimaanlagen mit fluorierten
Treibhausgasen (z.B. R 134a, R 410A oder R 32) montieren, in Betrieb nehmen, dabei auf Dichtheit prüfen und instand halten will, gemäß § 5 ChemKlimaSchutzV einen Sachkundenachweis erbringen.
Der Fachverband SHK Hessen bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit der Förderungsgesellschaft für Haustechnik mbH ein 4-tägiges Seminar mit Prüfung zur Erlangung der gesetzlichen Sachkundebescheinigung an. Nach erfolgreicher Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung gem. Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 und Einreichung der geforderten Nachweise, erhalten Sie ein Zertifikat (Sachkundebescheinigung), welches beispielsweise die persönliche Qualifikation zum Arbeiten an Kältemittelkreisläufen, sowie die Voraussetzung zum Bezug von Kältekomponenten vom Fachgroßhandel als auch die Voraussetzung zur Firmenzertifizierung durch das zuständige Gewerbeaufsichtsamt beinhaltet.
Baurecht - Abnahme der Werkleistung
Die Abnahme ist ein wichtiger Schritt im Bau- und Werkvertragsrecht und an sie sind wesentliche Rechtsfolgen für Sie als Handwerker, wie u.a. die Fälligkeit der Schlussrechnung geknüpft. Gerade in der Praxis verzögert sich die fristgerechte Zahlung der Schlussrechnung häufig über lange Zeiträume aufgrund von Problemen bei der Abnahme bzw. einer Abnahmeverweigerung durch den Kunden.
Themen
Dieses Praktikerseminar vermittelt Ihnen die erforderlichen Fachkenntnisse, um auch Einwendungen Ihrer Kunden souverän begegnen zu können und bereitet Sie optimal auf einen rechtssicheren Umgang mit allen Themen rund um die Abnahme (BGB und VOB/B) vor.
In unserem Präsenz-Seminar mit Angelique Grün (Justiziarin KH Gießen) geht es unter anderem um diese Themen:
- Wichtige Begrifflichkeiten rund um die Abnahme
- Verschiedene Abnahmeformen nach BGB und VOB/B (tatsächlich und fiktiv)
- Teilabnahme
- Wirkungen der Abnahme (u.a. Verjährung, Fälligkeit, Gewährleistung u.s.w.)
- Praxisrelevante Unterschiede zwischen BGB und VOB/B
- Abnahmeverweigerung des AG und deren Folgen
- Rechtsprechung zur Abgrenzung wesentlicher von unwesentlichen Mängeln
- Abnahme im gekündigten Vertrag
- Entbehrlichkeit der Abnahme, Zustandsfeststellung, Abrechnung nach Aufmaßnahme
Referentin:
Angelique Grün ist Rechtsanwältin und Abteilungsleiterin Recht und Inkasso der Kreishandwerkerschaft in Gießen, verfügt über langjährige Erfahrung und hat den Fachanwaltskurs Bau- und Architektenrecht erfolgreich absolviert. Als Justiziarin berät sie unsere Mitgliedsbetriebe seit Jahren unter anderem auch im Bau- und Werkvertragsrecht.Referentin:
Anmeldung:
Kreishandwerkerschaft Gießen
Goethestraße 10
35390 Gießen
Tel.: 0641/97490-
- Exkurse: die wirksame Einbeziehung der VOB/B in den Bauvertrag und die Vollmacht eines Architekten
Im Nachgang zum Seminar erhalten Sie die umfangreiche Präsentation in elektronischer Form zur Verfügung.
„Nachschulung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ Kursort: Gießen
Kursinhalt:
Die Anerkennung der Berufsgenossenschaften des o. g. Kurses beruht u. a. auf der Vereinbarung, dass in gewissen Abständen (in der Regel nach 3 Jahren) Nachschulungen in Form von Auffrischungskursen bzw. Informationen über gravierende Änderungen der Regelwerke durchgeführt werden. Bei fehlender Nachqualifizierung erfüllt der Teilnehmer nicht mehr die Voraussetzungen für eine Fachkraft und die in dem Zertifikat bescheinigte Qualifizierung ist hinfällig. Zur Überprüfung der Personalien benötigen wir eine Kopie Ihres Elektrofachkraft-Zertifikats und Ihren Personalausweis zu Beginn der Nachschulung.
Themen
Inhalt dieser Nachschulung ist die Feststellung folgender Sachverhalte:
- kennt die Elektrofachkraft die für Arbeiten notwendigen Sicherheitsvorschriften und kann sie diese anwenden.
- sind die geeigneten Messgeräte und Werkzeuge vorhanden
- können diese Messgeräte sachgerecht bedient werden
- können Fehler richtig erkannt und bewertet werden.
Nach Bestehen der Prüfung erfolgt die Eintragung in der bundesweiten Befähigungsliste „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk“ für weitere 3 Jahre.
ÜWG - Online-Wiederholungsschulung für betrieblich verantwortliche Personen der Fachbetriebe gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 63 AwSV - Heizölverbraucheranlage
Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …
1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).
2.die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).
3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.
Voraussetzungen zur Teilnahme am Seminar: erfolgreiche Teilnahme der Fachbetriebsschulung (FBS) o. (WS) nicht älter 2 Jahre.
Themen
Schulungsthemen:
- Einführung in die Thematik und aktuelle Rechtsentwicklung
- Die Auswirkungen des WHG und der AwSV auf die Fachbetriebe des SHK-Handwerks
- Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen
- Übersicht über Vorschriften und Regelwerk. Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen
- Aufstellen, Einbringen und Ausstattung und Stilllegung von Anlagen
- Allgemeine Ausrüstungen
- Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen.
- Überfüllsicherung/Grenzwertgeber.
Vorbereitung für Sachverständigenbewerber/innen des SHK-Handwerks Tageskurs für Verfahrensabläufe und Kenntnisprüfung
Themen:
Besprochen wird der Ablauf des Bestellungsverfahrens aus Sicht des Fachverbandes. Die Wertigkeit der rechtsverbindlichen Vorschriften und technischen
Regeln. Das von den Teilnehmern zu erstellende und zu übermittelnde Probegutachten, bezüglich Form und Darstellung des technischen Sachverhaltes.
Allgemeine Verhaltensregeln und Anforderungen für Sachverständigenanwerter.
Nachweis der Besonderen Sachkunde (Stufe 5 im Weg zur Bestellung)
Es ist ein Probegutachten zu erstellen.
An den Prüfungstagen ist eine schriftliche Prüfung über den gesamten Normen- und Vorschriftenbereich des SHKHandwerks
zu absolvieren. Zum Abschluss folgt eine mündliche Prüfung über das Gutachten und den schriftlichen
Prüfungsteil. Bei bestandener Prüfung wird eine Bestätigung der besonderen Sachkunde an die Handwerkskammer
geleitet. Diese entscheidet über die Ernennung zum/r Sachverständigen.
Wiederholungsschulung für betrieblich verantwortliche Personen der Fachbetriebe gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen § 63 AwSV - Heizölverbraucheranlage - Hetschbach
Lehrgang erfüllt die Anforderungen gemäß § 61 (2) AwSV
In der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen [AwSV] (v. 18. April 2017) sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Tätigwerden von SHK-Betrieben für den Bereich Heizölverbrauchertankanlagen festgelegt.
Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.
Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …
1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).
2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).
3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.
Themen
Schulungsthemen:
- Einführung in die Thematik und aktuelle Rechtsentwicklung
- Die Auswirkungen des WHG und der AwSV auf die Fachbetriebe des SHK-Handwerks
- Die gesetzlichen und technischen Anforderungen an Heizölverbraucheranlagen
- Übersicht über Vorschriften und Regelwerk. Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen
- Aufstellen, Einbringen und Ausstattung und Stilllegung von Anlagen
- Allgemeine Ausrüstungen
- Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen.
- Überfüllsicherung/Grenzwertgeber.
Die Schulungsunterlagen werden Ihnen vorab online zur Verfügung gestellt und sind Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar. Gerne können Sie diese per Laptop oder Tablet mitbringen oder sich selber ausdrucken.
EFK - Basisschulung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk" - Kursort: Gießen
Voraussetzung für die Teilnahme, die bei der Anmeldung nachgewiesen werden muss, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im SHK Handwerk. (Bitte unbedingt Kopie Meister- oder Gesellenbrief beifügen).
Kursinhalt
Grundkenntnisse in der Elektrotechnik werden vorausgesetzt.
Lehrgangsziel
Die Teilnehmer sollen an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln von Heizungsanlagen, Trink und Abwasseranlagen sowie von raumlufttechnischen Anlagen und deren Komponenten (z. B. Brenner,
Pumpen) in Verbindung mit Arbeiten zum Erstanschluss und in Verbindung mit Instandsetzungs und Wartungsarbeiten selbständig arbeiten können. Die Herstellung des Verteilungsnetzes sowie die Einhaltung der
Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme und deren Nachweis ist Aufgabe des konzessionierten Elektroinstallateurs. Für dieDurchführung von Arbeiten an elektrischen Anlagen existieren mehrere Regelungen: § 5 der Handwerksordnung, Installateurverzeichnis, Unfallverhütungsvorschriften der BG.
Vorschrift
Alle 3 Jahre ist eine Nachqualifikation (1 Tag) erforderlich!
Themen
- Gefahrenlehre
- Vorschriften
- System-, Materialund Stoffkunde
- Dokumentation
- Prüfungen und deren Dokumentation
- Prüfung schriftlich und praktisch.
Nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung wird ein Zertifikat als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk ausgestellt.
Direktlinks
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