Voraussetzung für die Teilnahme, die bei der Anmeldung nachgewiesen werden muss, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im SHK Handwerk. (Bitte unbedingt Kopie Meister- oder Gesellenbrief beifügen).
Kursinhalt
Grundkenntnisse in der Elektrotechnik werden vorausgesetzt.
Lehrgangsziel
Die Teilnehmer sollen an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln von Heizungsanlagen, Trink und Abwasseranlagen sowie von raumlufttechnischen Anlagen und deren Komponenten (z. B. Brenner,
Pumpen) in Verbindung mit Arbeiten zum Erstanschluss und in Verbindung mit Instandsetzungs und Wartungsarbeiten selbständig arbeiten können. Die Herstellung des Verteilungsnetzes sowie die Einhaltung der
Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme und deren Nachweis ist Aufgabe des konzessionierten Elektroinstallateurs. Für dieDurchführung von Arbeiten an elektrischen Anlagen existieren mehrere Regelungen: § 5 der Handwerksordnung, Installateurverzeichnis, Unfallverhütungsvorschriften der BG.
Vorschrift
Alle 3 Jahre ist eine Nachqualifikation (1 Tag) erforderlich!