Datenschutzrechtliche Verpflichtungen für Betreiber einer Website

Alle Betreiber einer Website sind verpflichtet, auf ihrer Homepage eine Datenschutzerklärung zu platzieren.

Immer mehr Betriebe nutzen das Internet, um Ihren Betrieb vorzustellen und auf diesem Wege neue Kunden zu akquirieren. Nicht selten werden in diesem Zusammenhang Daten von Besuchern des Auftrittes gespeichert. Hierzu sollte den Betreibern eines solchen Internet-Auftrittes folgendes bewußt sein.

Alle Betreiber einer Website sind verpflichtet, auf ihrer Homepage eine Datenschutzerklärung zu platzieren. Diese muss den potentiellen Nutzer der Seite darüber aufklären, in welchem Umfang personenbezogene Daten gespeichert und verarbeitet werden (§ 13 TMG).

Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen der Anbieter Kontaktformulare zur Verfügung stellt, in welchen der Nutzer meist auch persönliche Daten wie Name, Adresse, Wohnort usw. ablegt. Auch das Speichern von IP-Protokollen oder das Anlegen von Cookies kann das Speichern und Verarbeiten von personenbezogenen Daten im Sinne des o. g. Gesetzes darstellen. Auch in diesem Fall muss der Nutzer hierüber aufgeklärt werden.

Es reicht nicht aus, wenn sich die entsprechende Datenschutzerklärung irgendwo auf der Seite befindet. Sie muss nach der aktuellen Rechtsprechung mindestens innerhalb von zwei Clicks zu erreichen sein. Es bietet sich an, die Datenschutzerklärung zusammen mit dem Impressum und dem Haftungsausschluss darzustellen.

Ein Muster eines Datenschutzhinweises und weitergehende Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zum Datenschutz. Als Beispiel können Sie sich auch die Seite des ZVSHK ansehen. Lesen Sie dazu auch Neue Datenschutzregeln seit 25. Mai 2018.

Stand: 01.10.2019

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