Warnung: Warum teure Inkassounternehmen beauftragen? Vertrauen Sie besser denen, die das Handwerk verstehen!

In letzter Zeit häuften sich die Anfragen von SHK-Mitgliedsbetrieben, die von Inkassounternehmen mit vermeintlich attraktiven Angeboten gelockt werden sollen. Häufig erreicht uns dann gerade in aussichtslos erscheinenden Fällen die Frage, ob es nicht

sinnvoll wäre auf ein solches Inkassounternehmen zu vertrauen. Aus den hier vorliegenden Erkenntnissen, insbesondere den Berichten der Mitgliedsbetriebe können wir dies nur mit „Nein“ beantworten.

 

Überteuerte Inkassodienstleister mit langen Vertragslaufzeiten vermeiden!

Die Verträge dieser Unternehmen zeichnen sich durch lange Laufzeiten, völlig überzogene Preise, sowie falsche Versprechungen aus und entpuppen sich später als wenig lukrativ für unsere Betriebe. Die Möglichkeit sich hiervon nachträglich zu lösen, ist wenig erfolgversprechend.

Hierbei wurde den Betrieben Inkassodienstleistungen mit Laufzeiten von einem Jahr angeboten, die sich ohne entsprechende Kündigung jeweils jährlich verlängern. Bei den der Inkassostelle vorliegenden Inkassoverträgen handelt es sich um Poolverträge, für die in Abhängigkeit von dem gewählten Leistungsprofil eine Pauschale in Höhe von bis zu 2.500 € jährlich im Voraus zu entrichten ist. Dieser Betrag ist völlig unabhängig davon zu erbringen, ob entsprechende Dienstleistungen in Anspruch genommen werden oder nicht.

Der mit dieser Pauschale abgedeckte Leistungsumfang beschränkt sich auf die Einholung eines vereinbarten Kontingentes an Wirtschaftsinformationen (Bonitätsauskünften), sowie die Möglichkeit zur gesonderten Erteilung von Inkassomandaten. Diese Leistungen bietet unsere Inkassostelle!

Im Rahmen der bekannt gewordenen Vertragsabschlüsse wurde seitens des Außendienstmitarbeiters mit der Übernahme von „Gutachtertätigkeiten“ gelockt, was nachträglich jedoch vom Vertragspartner in Abrede gestellt wurde, obgleich mit besonders vergünstigten Konditionen geworben wurde.

Aus den vorliegenden Abrechnungen ist zu entnehmen, dass diese über die von zu zahlenden jährlichen Poolbeiträge auch z. B Ermittlungs-, Auskunfts- und Schreibgebühren, sowie Recherche- und Buchungsauslagen enthalten. Ferner berechnete das Inkassounternehmen in dem vorliegenden Fall zusätzlich zu den Inkassokosten noch eine10%ige Erfolgspauschale. Dies war dem Mitgliedsbetrieb nach eigenen Angaben im Rahmen der Vertragsverhandlungen verschwiegen worden. Vielmehr ging der Mitgliedsbetrieb davon aus, dass die Poolbearbeitungsgebühr (immerhin rund 2.500 € jährlich) derartige Leistung mit abdeckt.

Der geprüfte Fall führte dazu, dass das betreffende Inkassounternehmen dem Mitgliedsbetrieb für die Beitreibung einer Werklohnforderung in Höhe von rund 6.100 € Gesamtkosten i. H. v. 1.660 € in Rechnung stellte und an den Betrieb nur rund 79 % der Hauptforderung, also rund 4.400 € auszahlte. Die Mitgliedsbetriebe fühlten sich von diesem Inkassounternehmen und dessen Außendienstmitarbeiter im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss getäuscht.

Beachten Sie bitte, dass die Möglichkeit der Nutzung unserer Inkassostelle für Sie als SHK- Innungsbetrieb kostenfrei ist und die Inkassotätigkeit später lediglich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet wird. Für eine vergleichbare Abrechnung nach dem RVG wäre dem Mitgliedsbetrieb im obigen Verfahren rund 500 € berechnet worden, was rund 1.160 € Ersparnis bedeutet hätte. Hierbei haben wir die jährliche Poolgebühr von bis zu 2.500 € brutto noch nicht einbezogen. Durch die Gebührenabrechnung nach RVG werden diese Kosten - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Schuldners vorausgesetzt - von diesem und nicht vom Mitgliedsunternehmen getragen.

Achtung: Vollstreckungsdruck kann Anfechtung der Zahlung in der Insolvenz nach sich führen

Häufig versprechen sich Innungsbetriebe, dass derartige Inkassounternehmen durch die spezielle Form ihres Auftretens einen höheren Druck auf die Schuldner ausüben und hierdurch die Zahlungsmoral fördern. Hierbei wird jedoch häufig vergessen, dass Zahlungen eines Schuldners, die unter Vollstreckungsdruck vorgenommen wurden, im Falle eines Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter, angefochten werden können. Dieses Risiko steigt, wenn Inkassounternehmen den Vollstreckungsdruck erhöhen. Daher sind Sie als Betrieb generell dem Risiko ausgesetzt, dass ein Insolvenzverwalter diese Zahlungen von Ihnen nach geraumer Zeit später zurückfordern könnte.


Inkasso ist unser Handwerk!
Die Inkassostelle verfügt über ein bundesweit registriertes Inkassounternehmen, das Ihnen bei offenen Forderungen unkompliziert und professionell weiterhilft. Sie bietet Ihnen eine speziell auf Handwerker zugeschnittene Leistung. Hierbei profitieren Sie von ihrer jahrzehntelangen Erfahrung im Bereich des Forderungsmanagements; wobei auch sie mit der SCHUFA zusammenarbeitet.
Die Mitarbeiter im Team der Inkassostelle verfügen über eine bis zu 25-jährige Berufserfahrung im Inkasso und der Vollstreckung, insbesondere auch beim Problem Kreditmanagement einer großen Geschäfts- und Immobilienbank und als Leiterin einer öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsstelle.
Die Betreuung der Inkassofälle durch unsere auf bauvertragliche Rechtsfragen und das Vollstreckungsrecht spezialisierte Volljuristen unterscheidet uns von anderen Inkassounternehmen!


Haben Sie offene Forderungen Ihrer Kunden?
Dann sprechen Sie unsere Inkassostelle unverbindlich an. Sie erläutern Ihnen gerne ihre Arbeitsweise, berechnen Ihnen voraussichtliche Kosten und beraten Sie im weiteren Vorgehen Tel.: 0641/97490 21; Tel.: 0641 / 97490-24 oder Tel.: 0641 / 97490-25.