Betriebswirtschaft

Der Ausschuss Betriebswirtschaft berät und diskutiert zweimal im Jahr über organisatorische und wirtschaftliche Aufgabenstellungen. Ziel dabei ist es, die für die Mitgliedsunternehmen typischen Fragestellungen im Bereich der Betriebswirtschaft so aufzuarbeiten und Lösungswege aufzuzeigen, dass diese für SHK-Unternehmen nützlich sind. Dabei sollen die Lösungsvorschläge insbesondere auch die Bedürfnisse der kleinsten Mitgliedsunternehmen berücksichtigen. Grundsätzlich bleibt die letztliche Anpassung auf die betriebliche Ausrichtung des Unternehmens immer dem Inhaber überlassen. Soweit die Aufgabenstellungen auch verbandspolitische Bedeutung haben, fließen die Ergebnisse in die tägliche Arbeit der Geschäftsstelle und des betriebswirtschaftlichen Referenten ein.

Die Ausschussmitglieder unterstützen dabei mit Informationen aus ihrer Region und liefern Lösungsvorschläge aus Ihrer unternehmerischen Praxis. Der Ausschussvorsitzende vertritt die erreichten Ergebnisse gegenüber dem Vorstand des Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Hessen und wirkt auf deren Umsetzung hin. Persönliches Anliegen ist es Ihm, dass erarbeitete Schwerpunkte und Lösungen einerseits Allgemeingültigkeit besitzen und andererseits ausreichende Detailtiefe für die erfolgreiche Anwendbarkeit in SHK-Unternehmen aufweisen.

Christian Lotz

Ausschussvorsitzender Betriebswirtschaft

Louisenstraße 118 
61348 Bad Homburg v.d.H.

Tel.: +49 6172 224-73
Fax: +49 6172 224-07
E-Mail: clotz(at)shk-hessen.de

Angelika Ruth

Referentin Betriebswirtschaft

Tel.: +49 641 97437-30

E-Mail: aruth(at)shk-hessen.de


Aktuelles

Der ZDH-Flyer Steuerbonus für Handwerkerleistungen wurde aktualisiert und ist als Information von Handwerksbetrieben an ihre Kunden konzipiert – zum Beispiel als Beileger zum Kostenvoranschlag.

Er berücksichtigt aktuelle Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen.

Sie wollen von der Digitalisierung profitieren und mehr Personal und Kunden gewinnen? Dann sind Sie herzlich eingeladen kostenfrei an der Veranstaltungsreihe „Bock auf Digitalisierung“ des KDLR teilzunehmen!

Im Mai gibt es zwei weitere spannende Themen für Sie. Sie können nur zu einem Termin? Kein Problem! Die Sessions sind in sich abgeschlossene Einheiten.

Die vom Gesetzgeber vor Jahren umgesetzten Regelungen für die Umsatzbesteuerung von Bauleistungen sollten mittlerweile bei allen betroffenen Handwerksbetrieben umgesetzt werden.

Aber immer noch müssen wir in der Praxis feststellen, dass es Unsicherheiten bei der Anwendung gibt. Dies betrifft vor allem die Anwendung der einzelnen Steuerbescheinigungen.

Bei einem Verstoß gegen die Erstmeldung der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister ist ab dem 01.04.2023 mit Bußgeldern zu rechnen. Als Handwerksbetrieb sollten Sie umgehend prüfen, ob sie von der Meldepflicht zum Transparenzregister betroffen sind. Sofern eine Meldepflicht besteht, aber dem Transparenzregister gegenüber noch keine Meldung erfolgt ist, sollten Sie diese…

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