Behälter- und Apparatebau

Der Ausschuss für das Behälter- und Apparatebauerhandwerk konnte leider auch bei den Neuwahlen am Delegiertentag in 2017 nicht besetzt werden. Die wenigen in Hessen mit dem Berufsbild registrierten Mitglieder finden derzeit keinen Zugang für ein gemeinsames Engagement in einem Fachausschuss. Für die damit verbundene persönliche Belastung konnte bisher keine ausreichende Anzahl an Unternehmern gefunden werden. Ein Fachausschuss besteht satzungsgemäß aus einem Vorsitzenden und zwei bis sechs Ausschussmitgliedern. 

Anfragen und Problemstellungen werden in diesem Bereich vom technischen Referenten des Fachverbandes Sanitär-. Heizungs- und Klimatechnik Hessen bearbeitet.

Dipl. Ing. (FH) Stephan Rinn

Technischer Referent

Goethestraße 10
35390 Gießen

Tel.: +49 641 97437-25

E-Mail: srinn@shk-hessen.de


Aktuelles

Durch die Neueinrichtung eines Portals für die Wärmeerzeugerlistung im Zeitraum August bis November 2025 wird das BAFA den Prozess zur Listung von förderfähigen Wärmeerzeugern umstellen. In diesem Zuge wird auch die Veröffentlichung der „Listen mit den förderfähigen Wärmeerzeugern“ verändert und so eine schnellere Anpassung der Liste erreicht. Neue Wärmeerzeuger sind dann schneller förderfähig.

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat den BVB-Praxisleitfaden „Asbest auf Baustellen“ veröffentlicht, der auf die Asbest- Belastung von Baustoffen im Innenausbau hinweist. Auch für die Baunebengewerke, wie das SHK-Handwerk, wird die Beachtung von Asbest immer wichtiger. Bei Gefährdungsanalysen vor Sanierungen im Altbau ist nun verstärkt auf das Vorkommen von Asbest zu achten. Asbest wurde vor…

Die Planungssoftware ZVPLAN ist im Bereich Heizlastberechnung und dem hydraulischen Abgleich ein einfaches und schnelles Tool für den SHK-Handwerker. Das Programm kann in Verbindung mit der kostenfreien App (IOS und Android), auch das Hilfsmittel bei der Datenaufnahme vor Ort sein.

 

Die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nun veröffentlicht und damit in Kraft getreten. Leider sind Änderungen eingeflossen, die Ihnen als ausführenden Unternehmer mehr Pflichten aufbürden.

So ist der Bauherr (Veranlasser) zwar grundsätzlich zu Mitarbeit bei der Gefahrstofferkennung verpflichtet, er muss aber nur auf vorhandene Unterlagen zurückgreifen. Das Erkennen und Ermitteln einer…

Downloads Behälter- und Apparatebau

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