BEG: Förderungen im Bereich Neubau und Sanierung

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die energetische Gebäudeförderung des Bundes zum Jahresbeginn neu aufgesetzt.

Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).

Die BEG ist in drei Teilprogramme aufgeteilt:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Eine erste Gesamtübersicht zur BEG finden Sie unter https://www.zvshk.de/themen/beg-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude/

 

Mit folgendem Beitrag möchten wir Sie über das Teilprogramm Wohngebäude informieren:

Wohngebäude werden im Bereich Neubau und Sanierung dann gefördert, wenn sie über das Mindestmaß im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) als Nachfolger der Energieeinsparverordnung EnEV deutlich hinausgehen. Die dafür benötigte Nachweisführung erfordert ein Grundlagenwissen, das eine Fortbildung zum Energieeffizienz-Experten zur Fördervoraussetzung macht. Der folgende Artikel beschreibt die Förderung aus Sicht des ausführenden (und die Heizungs- und Lüftungstechnik planenden) Handwerkers. Es geht dabei um die Zusammenhänge, damit sich Fachhandwerker und Energieeffizienz-Experte untereinander verstehen. Ziel dieses Beitrages ist nicht die Befähigung zur Antragstellung.

 

Fördersystematik:

Im Prinzip gibt es drei unterschiedlich geförderte Effizienzhausstufen: 40 Plus, 40 und 55. Die Zahl bezieht sich auf den Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes in Prozent. Ein Effizienzgebäude 55 als schlechteste noch förderfähige Stufe hat nach Energieausweis einen Primärenergiebedarf von 55 % von einem fiktiven Gebäude, das die gleiche Kubatur des zu fördernden Gebäudes hat, das aber eine Heizungs- und Lüftungs-Ausstattung und einen Dämmstandard hat, wie er im GEG als Referenzgebäude angegeben wurde. Dieses Referenzgebäude ist also nur eine Rechengröße und existiert nicht. (Daneben gibt es Nebenanforderungen an die Dämmung.)

Der Primärenergiebedarf beschreibt nicht den Jahresbedarf, wie er zum Beispiel auf dem Gaszähler steht. Es handelt sich vielmehr um die Energie, die für ein standardisiertes Klima und Nutzerverhalten benötigt wird, um das Gebäude über das Jahr warm zu halten, und zwar bezogen auf die tatsächlich dem Erdreich entnommene Ressource. Sie beinhaltet also alle Umwandlungsverluste und Transportverluste und ist aus Umweltschutzgründen sinnvoll, entzieht sich aber dem unmittelbaren Erleben. Ein Effizienzhaus 40 hat nur noch 40% Bedarf des fiktiven Referenzgebäudes, ein Effizienzhaus 40 Plus erzeugt darüber hinaus u.a. einen Teil des Strombedarfes aus erneuerbaren Energien selbst.

Tatsächlich sind die Stufen noch ein wenig komplizierter. Es gibt zusätzliche Förderung für einen erhöhten Anteil von regenerativer Wärme. Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifizierung erhalten einen weiteren Vorteil. Im Bestand sind schlechtere Standards förderfähig. Dies gilt auch für das Baudenkmal. Je mehr Kriterien das Gebäude erfüllt, desto höher ist die Förderung. Neu ist, dass Gebäude über einen längeren Zeitraum schrittweise saniert werden können und auch dann förderfähig sind. Voraussetzung ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP).

 

Förderhöhen:

Die Förderung erfolgt auf zwei Wegen: Neben einem günstigen Kredit erfolgt ein Tilgungszuschuss. Dieser liegt zwischen 15 und 30 % im Neubau bzw. 25 und 50% bei einer Sanierung. Diese Summen sind gedeckelt. Die Bezugsgröße liegt je Wohneinheit zwischen 120.000 und 150.000 €. Bei einer Förderquote von 50% gibt es also einen Zuschuss von maximal 50%*150.000 €=75.000 €. Bei einer schrittweisen Sanierung nach einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es Sonderregelungen. Für Bauherren ohne Kreditbedarf gibt es reine Zuschussvarianten.

 

Folgen für die Technik:

Die Anforderungen unmittelbar aus dem Richtlinientext sind vergleichsweise gering. So ist zum Beispiel der hydraulische Abgleich gefordert. Wichtig ist aber die energetische Planung des Energieeffizienz-Experten. Ein eigenmächtiges Abweichen von seinen Anforderungen kann zu Verlust der Förderfähigkeit führen. Ein Beispiel: Der Effizienznachweis wird für eine Trinkwasseranlage ohne Zirkulationsleitung und eine Auslegungstemperatur der Heizkörper von 55°C gerechnet. Wenn der Kunde auf der Baustelle eine Zirkulationsleitung beauftragt, dann erhöht das den Bedarf des Gebäudes. Eine Erhöhung der Auslegungstemperatur auf zum Beispiel 60°C, um vorhandene Heizkörpernischen im Bestand nutzbar zu machen, erhöht ebenfalls den Bedarf. Änderungen der Vorgaben sollten ausschließlich in Absprach mit dem Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden. Wenn sich eine Änderung ohne Absprache nicht vermeiden lässt, muss klar sein, dass es zu keiner Verschlechterung kommt. Ob eine Verschlechterung förderschädlich ist, kann nur der Ersteller des Effizienznachweises beurteilen. Je nach Gebäude gibt es in der Berechnung noch ein wenig Reserve für Verschlechterungen oder eben nicht.

 

Weitere Informationen:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/