Die neue Gefahrstoffverordnung ist in Kraft!

Die neu Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nun veröffentlicht und damit in Kraft getreten.

Leider sind Änderungen eingeflossen, die Ihnen als ausführenden Unternehmer mehr Pflichten aufbürden. So ist der Bauherr (Veranlasser) zwar grundsätzlich zu Mitarbeit bei der Gefahrstofferkennung verpflichtet, er muss aber nur auf vorhandene Unterlagen zurückgreifen. Das Erkennen und Ermitteln einer besonderen Gefahrensituation obliegt dem Auftragnehmer (Arbeitgeber).

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