"Die Förderprogramme werden derzeit wie im Dezember 2024 angekündigt unverändert fortgeführt. Dazu gab es in der Tat verschiedene Anfragen und Verunsicherung vor Weihnachten, weil die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) erst relativ spät kamen. Hierzu haben die Durchführer und auch das BMWK dann im Dezember auf verschiedenen Kanälen kommuniziert, dass es Anfang 2025 unverändert weitergeht. Für 2025 bieten die genannten Regelungen des BMF zur vorläufigen Haushaltsführung für die Fortführung der BEG eine sehr gute Basis. Sie geben für die BEG - wie für allen Investitionsprogrammen – die gesamten im Regierungsentwurf vom August 2024 für den Haushalt 2025 vorgesehenen Barmittel für 2025 frei und Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre auf Basis der aus 2024 noch vorhandenen Restmittel. Eine Quotierung (45%) gilt für nicht-investive Programme bezüglich der Barmittel, nicht für die BEG."
Fazit:
Eigentümer können weiterhin Anträge für die Förderprogramme zur Energieberatung, Heizungsförderung, Effizienzhaussanierung sowie für einzelne Sanierungsmaßnahmen stellen. Eine Ausnahme bildet das KfW-Programm 455-B für Maßnahmen zur Barrierefreiheit, das seit Anfang 2025 nicht mehr verfügbar ist. Der Zuschuss war im Haushaltsentwurf 2025 nicht mehr vorgesehen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Projekte und stehen Ihnen bei Fragen oder Unklarheiten jederzeit gerne zur Verfügung!