Gesetz und Kommentar - Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Am 01.11.2020 ist das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden in Kraft getreten

Am 01.11.2020 ist das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG)“ in Kraft getreten. Es ersetzt dabei das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG). Zweck des GEG ist der möglichst sparsame Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich der zunehmenden Nutzung Erneuerbarer Energien unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit.

Das GEG ist auf Wohn- und Nichtwohngebäude, die beheizt oder gekühlt werden müssen, anzuwenden. Verantwortlich dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden, sind der Bauherr oder Eigentümer, aber auch die Personen, die im Auftrag die Gebäude- bzw. Anlagentechnik planen, errichten oder ändern, wie z.B. SHK-Fachplaner oder SHK-Fachbetriebe. Im neuen ZVSHK-Kommentar zum GEG sind die wichtigsten Anforderungen aus Sicht des SHK-Handwerks erklärt und begründet. Der Kommentar ist somit ein nützliches Arbeits- und Beratungswerkzeug für die betriebliche Praxis.

Weitere Informationen im ZVSHK-Onlineshop:
https://www.zvshk.de/onlineshop/heizungs-klima-lueftungstechnik/download-gesetz-und-kommentar-geg/