Für die Absicherung der eigenen Rechtsposition sollte bei Heizungsanlagen, die in Neubauten bereits fertiggestellt sind und in Betrieb genommen werden sollen, wegen der zu erwartenden Witterungseinflüsse und des möglichen Frostes der sogenannte „Frostbrief“ aufgesetzt und umgehend an die Bauherren abgesandt werden. Vor Inbetriebnahme der Anlage muss der sogenannte Gefahrenübergang auf den Kunden durch eine ordnungsgemäße Teilabnahme vollzogen werden. Dies bedeutet z. B., dass eine Beschädigung der Heizungsanlage nach diesem Zeitpunkt nicht mehr in den Verantwortungsbereich des SHK-Betriebes fällt. Eine Vorlage finden Sie hier zum Download.
Anlagen: Frostbrief
Weitere Informationen bietet das Angebot des ZVSHK im Online-Shop: Internetplattform Lizenz „Formularmuster für das SHK-Handwerk“