Novelle des Gebäudeenergiegesetzes: Worauf Sie aktuell rechtlich achten sollten!

Am 19.04.2023 wurde eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundeskabinett beschlossen (siehe Anlage). Aktuell ist davon auszugehen, dass dieser Entwurf trotz zahlreicher Einsprüche und Hinweise aus unserer SHK-Verbandsorganisation ohne nennenswerte Änderungen im Bundestag beschlossen wird und ab 01.01.2024 Gültigkeit erlangen wird. Gerne möchten wir Ihnen auf Grundlage des aktuellen Entwurfes einige rechtliche Hinweise geben und Sie auf mögliche Haftungsrisiken aufmerksam machen. Für die Ansprache Ihrer Kundschaft haben wir Ihnen als Hilfestellung einen Formulierungsvorschlag angefügt. Bitte beachten Sie, dass im aktuellen Gesetzgebungsverfahren durchaus noch Änderungen möglich sind und nachstehende Hinweise eventuell rechtlich neu eingeordnet werden müssen.

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