Geplantes Vorhaben des BMU zur Verschärfung der Ableitbedingungen nach §19, 1. BImSchV

Rund 10 Mio. Bürger sind von der geplanten Erhöhung der Schornsteine für Holzfeuerstätten betroffen.

Das Vorhaben des Bundesumweltministeriums konterkariert die Energiewende im Gebäudesektor, indem etwa zusätzliche 3 Mrd. € Investitionen für bereits funktionsfähige Schornsteine im Bestand fällig sind.

Die Schornsteinerhöhung kommt im Rahmen der Gerätenachrüstung bzw. -Austausch gemäß 1. BImSchV in etwa einem Drittel der Fälle einem Verbot der Einzelraumfeuerungsanlage gleich und dass, obwohl der Betreiber mit dem Austausch der Feuerstätte zur Emissionsminderung beiträgt.

Die Gefahr für Umwelt und Gesundheit durch Holzfeuerstätten wird somit größer eingeschätzt, als der Nutzen durch CO2-Einsparung und Erhöhung des Anteils erneuerbaren Energien im Gebäudesektor. Begründet wird das Vorhaben mit einer zunehmenden Zahl an Nachbarschaftsbeschwerden. Belastbare Zahlen hierfür existieren derzeit nicht. Was sich jedoch eindeutig belegen lässt, ist eine generelle Abnahme der Feinstaubbelastung und die Emissionsminderung durch technische Verbesserung des Altgerätebestandes.

Solche überzogenen ideologischen Forderungen schädigen unsere Wirtschaft, bremsen die Energiewende im Wärmesektor aus und verärgern Millionen Bürger, die Einzelraumfeuerungsanlagen mit dem ökologisch wertvollen, regional verfügbaren und erneuerbaren Brennstoff Holz zur Gebäudebeheizung nutzen.

Weitere Erläuterungen entnehmen Sie bitte nachstehendem Positionspapier.