Dieses dient letztlich auch dem Kunden unserer Mitgliedsunternehmen. Geschäftsführung und Mitarbeiter sind sich dabei der Verantwortung gegenüber der Umwelt und der Gesellschaft in der sie leben bewusst. Wir wollen gemeinsam mitgestalten und verbessern und eine positive Entwicklung der SHK-Branche in Hessen fördern.
Für die berufliche- und fachliche Weiterbildung in der Branche unterhalten wir am Standort ein KompetenzZentrum. Dies kann unabhängig von einer Mitgliedschaft genutzt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Register KompetenzZentrum.
Wir freuen uns über Ihren Besuch und hoffen, dass die nachfolgenden Seiten für Sie nützlich, informativ und aufschlussreich sind.
23.06.2017
Am 1. Januar 2018 wird das reformierte Bauvertragsrecht in Kraft treten. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde deutlich abgeändert.
Eine der Änderungen sieht vor, dass Handwerker künftig nicht mehr länger auf den Nachbesserungskosten sitzen bleiben, wenn sie etwa ein Parkett wegen mangelhafter Materialien noch einmal verlegen müssen.
23.06.2017
Nach einem langen und harten Arbeitstag muss so mancher Handwerker sich abends noch an die Buchhaltung setzen und Rechnungen schreiben, damit das Bankkonto auch weiterhin gefüllt wird. Zu den Pflichtangaben in Rechnungen schreibt §14 UStG zumindest bei Rechnungen über einem Betrag von 250 € eine fortlaufende Rechnungsnummer vor. Bei Beträgen unter 250 € (sog. Kleinbetragsrechnungen) oder bei Quittungen ist das keine Pflicht.