Auf ein Wort: Fachgerechte Handwerkerleistung hat ihren Preis!

Hier ein typischer Fall: Der Kunde gibt einen Reparaturauftrag und es kommt ein Monteur. Beiläufig fragt ihn der Kunde, wieviel sein Meister ihm denn pro Stunde zahle. Die Antwort: 21,96 €. Dann kommt später die Rechnung des Meisters mit einem Stundenverrechnungssatz von 71,26 € ohne Mehrwertsteuer!

Schöne Gewinnspanne“! Denkt der Kunde verärgert.
Was er aber nicht bedenkt: Der Meister hat seinem Monteur auch während der Urlaubstage, der Feiertage, der Krankheit usw. Lohn zu zahlen. Im Durchschnitt werden von den jährlich 1930 bezahlten Stunden den Kunden nur 1400 Stunden in Rechnung gestellt. Außerdem zahlt der Meister seinem Monteur 50 % zusätzliches Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und vermögenswirksame Leistungen und des Weiteren auf alle diese Zahlungen den Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversich-erung, sowie die Berufsgenossenschaftsabgabe usw.
Diese zusätzlichen Personalkosten belaufen sich auf etwa 90 % des Monteurlohnes oder im vorliegenden Fall auf ca. 19,76 €.

Um seinem Monteur also 21,96 € zahlen zu können, müsste der Meister von seinen Kunden schon 41,72 € fordern.
Darüber hinaus entstehen in einem Handwerksbetrieb aber noch weitere Kosten, wie beispielsweise Gehälter für technisches und kaufmännisches Personal, Büro- und Energiekosten, Steuern, Beiträge und Versicherungen, Abschreibungen, Repara-turen und Werbung usw..

Diese Verwaltungs- und allgemeinen Geschäftskosten liegen in unserem Handwerk, bezogen auf den Monteurlohn, bei mehr als 105 % oder im vorliegenden Fall bei etwa 29,54 €.
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Zusammen sind das 21,96 + 19,76 + 23,06 = 64,78 €.

Hierzu kommt ein Zuschlag für Wagnis und Gewinn von 10 %.

So ergibt sich für einen Monteur ein Stundenverrechnungspreis von 71,26 € ohne Berücksichtigung der vertraglich zu zahlenden Auslösungen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Aber bitte bedenken sie, dies ist nur ein Richtpreis orientiert am aktuellen Ecklohn. Das kann und soll keinesfalls dazu verleiten einen Preis nur grob über den Daumen zu schätzen oder sich an den Konkurrenten zu orientieren.
Es muss zunächst grundsätzlich zwischen der Kalkulation für den Stundenverrechnungspreis und der Kalkulation für einen Auftrag unterschieden werden. Die Auftragskalkulation setzt sich grundsätzlich aus Material und Arbeitslohn zusammen.
Es würde an dieser Stelle zu weit führen, eine ausführliche Kalkulation zu erörtern. Dazu müssen auch immer die eigenen betrieblichen Besonderheiten und Informationen einfliesen. Dieses Wissen haben nur sie.

Sollten Sie Ihre Kenntnisse vertiefen und ausbauen wollen empfehlen wir Ihnen das Seminar Kostenrechnung im SHK Handwerk. Hier erlernen sie ein einfaches, speziell auf SHK—Betriebe zugeschnittenes Berechnungsschema zur Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes, sowie daraus resultierende Möglichkeiten zur Analyse des eigenen Betriebes. Es werden zudem Vorteile und Anwendungen der Deckungsbeitragsrechnung vermittelt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Krüger unter (0641-974370)