Barrierefreiheit auf Ihrer Internetseite

Aufgrund des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) müssen bestimmte Webseiten ab 29. Juni 2025 für Menschen mit Beeinträchtigung zugänglich sein. Webseiten, über die Verbraucherverträge mittels ECommerce (B2C-E-Commerce) ermöglicht werden, müssen künftig so ausgestaltet sein, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne Erschwernis genutzt werden können.

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