Barrierefreiheit für Firmenwebsites – auch im Handwerk

Mit dem 29. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Doch worum geht es? Gilt das auch für das Handwerk? So lautet eine aktuelle Anfrage der letzten Tage beim Fachverband. Tatsächlich erfasst das Gesetz auch SHK-Betriebe, wenn sie eine eigene Website haben.

Dieser Inhalt steht exklusiv unseren Mitgliedern zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.