BEG

Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude (08/22)

Die extrem erfolgreiche Förderung nach BEG wurde mit Wirkung August bzw. September 2022 umgestaltet. Es handelt sich dabei um eine Straffung der Programme in dem Sinne, dass weniger nachgefragte oder im Sinne der Energiewende nicht mehr förderfähige Programmteile gestrichen wurden. Gleichzeitig wurden die Fördersätze teilweise merklich abgesenkt, verbleiben aber dennoch auf einem sehr hohen Niveau.

Detaillierte Informationen: