Ziel des Förderprogramms ist, die Chancen von Hauptschüler/innen auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen. Betriebe sollen motiviert werden, Jugendliche, die den Hauptschulabschluss an einer allgemeinbildenden Schule anstreben, direkt im Anschluss an die Schulentlassung in Ausbildung zu nehmen und so diesen Jugendlichen den Übergang in eine duale Berufsausbildung ohne „Warteschleife“ zu ermöglichen.
Das Programm sieht Zuschüsse für Arbeitgeber vor, die betriebliche Ausbildungsverträge mit Jugendlichen abschließen, die die Jahrgangsstufe 9 der allgemeinbildenden Schulen höchstens mit einem Hauptschulabschluss im Antragsjahr verlassen werden. Die Jugendlichen müssen bei der örtlichen Arbeitsagentur als Ausbildungsplatzbewerber gemeldet sein.
Die Auszubildenden müssen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sein und dürfen das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zudem dürfen sie mit dem Antragsteller/Gesellschafter, bzw. den Antragstellern/Gesellschaftern nicht ersten oder zweiten Grades verwandt oder verheiratet sein. Das Ausbildungsverhältnis muss im direkten Anschluss an die Schulentlassung aus der Jahrgangsstufe 9 einer allgemeinbildenden Schule beginnen, in jedem Fall im gleichen Kalenderjahr der Schulentlassung.
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des Privat-rechts und des öffentlichen Rechts sowie Gebietskörperschaften (außer Dienststellen des Landes Hessen und des Bundes).
Der Zuschuss pro Ausbildungsplatz beträgt 50 % der Ausbildungsvergütung im ersten und 25 % der Ausbildungsvergütung im zweiten Ausbildungsjahr.
Die Antragsstellung erfolgt bei dem Regierungspräsidium in Kassel:
Kontakt: E-Mail: ausbildungszuschuss@rpks.hessen.de
Hinweis:
Eventuelle andere öffentliche Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung mindern eine Förderung nach diesem Programm. Förderzusagen können nur im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erteilt werden. Die Reihenfolge des Antragseingangs ist maßgebend!
Antragsschluss ist der 30. April 2025.
Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Gewährung von Zuschüssen ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass die entsprechenden Fördermittel im Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden.
Anlagen:
Merkblatt Hauptschülerprogramm