Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung

Am 02.11.2020, ist die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung in Hessen in Kraft getreten. Ziel der Verordnung ist es, die persönlichen Kontakte drastisch zu reduzieren, um die zweite Welle des Infektionsgeschehens zu brechen. Hiervon besonders betroffen sind die Gastronomie sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen, die schließen müssen.

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