Die neue Unternehmererklärung nach GEG

Die Unternehmererklärung gehört zu den wichtigsten Verpflichtungen des SHK- Handwerkers im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Es ist im Interesse aller Beteiligten, wenn sie möglichst bundeseinheitlich verwendet werden kann, um insbesondere Landesgrenzen überschreitende Arbeiten zu erleichtern.

Eine Arbeitsgruppe der Bundesfachgruppe SHK hat vor diesem Hintergrund ein bundeseinheitliches Formular für die Unternehmererklärung nach § 96 Gebäudeenergiegesetz (GEG) erarbeitet.

Die neue Unternehmererklärung nach § 96 Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt die von uns bisher bereitgestellte Unternehmererklärung gemäß der EnEV von 2014.

Wir bitten alle Innungsfachbetriebe die Unternehmererklärung ab sofort zu verwenden.

Am 26.10.2021 wird es hierzu eine weitere Informationsveranstaltung im Virtuellen Raum geben.