Save the Date - Digi-Zuschuss – Zweiter Förderaufruf in diesem Jahr

Das Land Hessen fördert Unternehmen bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen müssen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen.

Der nächste Förderaufruf startet am 10.05.2023 ab 9 Uhr.

Weitere stichtagsbezogene Förderaufrufe im Programm DIGI-Zuschuss in 2023 sind vorgesehen am:

  • 12.07.2023
  • 04.10.2023

Zu diesen Terminen können sich interessierte Unternehmen, analog der vorangegangenen Förderaufrufe, über ein Onlineformular für die Antragstellung bewerben. Die Förderbedingungen sind dem Merkblatt zu entnehmen.

Auf https://www.wibank.de/wibank/digital-zuschuss/bewerbung-digi-zuschuss-20230510 können Sie sich zum ersten Förderaufruf am 10.05.2023, ab 09:00 Uhr, für die Antragstellung bewerben. (Dieser anzuklickende Link wird erst am 10.05.2023 um 09:00 Uhr für 48 Stunden freigeschaltet!). Bitte beachten Sie, die neueste Version Ihres Internet-Browsers zu verwenden.

Nur Unternehmen und freie Berufe, welche die Voraussetzungen eines KMU erfüllen und im Bewerbungsverfahren erfolgreich registriert wurden, nehmen an dem sich anschließenden Zufallsauswahlverfahren teil. Die KMU-Kriterien können Sie u.a. im Informationsblatt KMU nachlesen. 

Nähere Erläuterungen zum Ablauf der Online-Bewerbung und des anschließenden Antragsverfahrens finden Sie unter der Rubrik „Wo muss der Antrag gestellt werden?“ 

Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 Prozent gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen.

Wichtig! Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.

Die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Zuwendungsfähige Maßnahmen sind

  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen,
  • die Anschaffungen von IKT-Hard- und Software zur Implementierung einer IKT-Sicherheitslösung,
  • die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

Sollten Sie fachliche Fragen zu Ihrem Digitalisierungsvorhaben haben, empfehlen wir Ihnen vor Antragstellung Kontakt mit Ihrer zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder dem RKW Hessen aufzunehmen.

Einen Überblick über den Stand der Digitalisierung in Ihrem Unternehmen und zahlreiche nützliche Tipps und Handlungsempfehlungen bekommen Sie mit dem Digitalisierungs-Check Hessen.  Dieser steht als kostenloses Online-Beratungstool zur Verfügung.

 

Anlagen:

Informationsblatt KMU

Merkblatt