Digi-Zuschuss 2023 in Hessen - Neue Förderperiode startet am 08. März 2023

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen stellt auch in diesem Jahr wieder Mittel die für Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung.

Innerhalb der aktuellen Förderperiode sind vier stichtagsbezogene Förderaufrufe vorgesehen.

  • 08.03.2023
  • 10.05.2023
  • 12.07.2023
  • 04.10.2023

Auf https://www.wibank.de/wibank/digital-zuschuss/bewerbung-digi-zuschuss-20230308können sich interessierte Unternehme zum ersten Förderaufruf am 08.03.2023, ab 09:00 Uhr, für die Antragstellung bewerben. (Dieser anzuklickende Link wird erst am 08.03.2023 um 09:00 Uhr für 48 Stunden freigeschaltet!). Bitte beachten Sie, die neueste Version Ihres Internet-Browsers zu verwenden.

Die Zuwendung wird im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Sachausgaben von bis zu 50 % gewährt. Die Förderhöhe ist auf höchstens 10.000 Euro begrenzt. Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen.

Wie gewohnt, finden Sie alle aktuellen Informationen zum DIGI-Zuschuss auf https://www.wibank.de/digital-zuschuss

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch unter 069 9132-7474 direkt an die WIBank (Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr).

Zudem steht Ihnen Frau Anna Weisheim unter der Rufnummer 069 / 9 58 09-550 oder weisheim(at)bgvht.de gern zur Verfügung.

Ein Webinar mit Informationen zur Antragstellung, Förderfähigkeit und Neuerungen ist am 1. März 2023 vorgesehen. Eine gesonderte Einladungen mit allen wichtigen Links folgt auf https://www.bgvht.de/startseite/digi-zuschuss-startet-am-8-maerz-mit-dem-ersten-foerderaufruf-in-2023/.

Einen Überblick über den Stand der Digitalisierung in Ihrem Unternehmen und zahlreiche nützliche Tipps und Handlungsempfehlungen bekommen Sie mit dem Digitalisierungs-Check Hessen.  Dieser steht als kostenloses Online-Beratungstool zur Verfügung.

Wichtig!!! Erst die Förderung beantragen, dann mit der Maßnahme beginnen.

Anlagen:

Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen des „Merkblatt zum Förderprogramm Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen (DIGI-Zuschuss) Stand 06.02.2023“ gegenüber der vorherigen Ausgabe