DIGI-Zuschuss: Safe the Date: Zweite Förderrunde 2025 beginnt am 01.09.2025

Die erste von zwei Förderrunden im DIGI-Zuschuss Hessen ist abgeschlossen!

Die erste Zufallsauswahl der zweiten Förderrunde 2025 beginnt am Montag, den 01.09.2025.

Für bereits registrierte sowie noch nicht registrierte Unternehmen – einschließlich Freiberufler, die bei der Registrierung ebenfalls als Unternehmen gelten – besteht selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit zur Bewerbung für die 2. Förderrunde 2025. Das Bewerbungsportal bleibt geöffnet.

Unternehmen, die im Bewerbungsverfahren angegeben haben, auch bei einer nicht erfolgreichen Teilnahme weiterhin an zukünftigen Auswahlverfahren („Calls“) interessiert zu sein, verbleiben automatisch im Bewerbungspool.

 

Interessierte Unternehmen können sich bereits jetzt im Kundenportal der WIBank registrieren und bewerben und erhalten dann nach dem Bewerbungsschluss Bescheid, ob Sie einen Antrag stellen können. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen.

Unterstützung bei der digitalen Transformation

Mit der Bewerbung für den DIGI-Zuschuss des Landes Hessen, können Sie sich bis zu 10.000 Euro für Ihr Digitalisierungsvorhaben sichern. Gefördert wird die digitale Transformation Ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse durch die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik und die Verbesserung der IT-Sicherheit.

Die Maßnahmen sollen beim Antragsteller zum Einsatz kommen und seinen individuellen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte, Prozesse und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation zu realisieren.

In der zweiten Förderrunde werden Fördermittel vergeben, die erst im Jahr 2026 ausgezahlt werden können. Das bedeutet, dass das geplante Digitalisierungsvorhaben entweder über den Jahreswechsel hinaus fortgeführt oder erst im Jahr 2026 begonnen werden kann. Sollte eine frühere Umsetzung möglich sein, kann eine Auszahlung noch im laufenden Jahr beantragt werden.

Ab Beginn der zweiten Förderrunde erfolgt jeweils zu Wochenbeginn eine neue Zufallsauswahl. Sobald die verfügbaren Fördermittel ausgeschöpft sind, wird das Bewerbungsportal für das Jahr 2025 geschlossen.

Wichtiger Hinweis:
Alle Bewerbungen, die im Jahr 2024 nicht ausgewählt wurden, wurden mit Ablauf des Jahres 2024 gelöscht. Für eine Berücksichtigung in der Förderperiode 2025 ist daher eine erneute Bewerbung zwingend erforderlich.

Sofern Ihr Unternehmen im Bewerbungsverfahren angegeben hat, auch bei einer nicht erfolgreichen Teilnahme an zukünftigen Calls berücksichtigt werden zu wollen, wird Ihre Bewerbung automatisch in das jeweils nächste Auswahlverfahren übernommen. Eine erneute Bewerbung ist in diesem Fall nicht notwendig (siehe auch Hinweis oben).

Eine umfangreiche Übersicht zu förderfähigen Maßnahmen ist im jeweils gültigen „Merkblatt zum Förderprogramm Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen“ zu finden.

Maßnahmen ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000 Euro werden bezuschusst. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Sachausgaben bis maximal 10.000 Euro.


Mehr Infos


Auf der Webseite der WIBank finden Sie, weitere Informationen sowie r den Link zur Registrierung im Kundenportal.

Unterstützung zur Registrierung im Kundenportal der WIBank, um sich für den DIGI-Zuschuss zu bewerben, bietet die „Anleitung für das Kundenportal“.
 

Anlagen:

Merkblatt Digitalisierung

Anleitung für das Kundenportal