Einwurf-Einschreiben: Riskante Post für Kündigungen – Was das Bundesarbeitsgerichtsurteil für Sie bedeutet

Stellen Sie sich vor, Sie kündigen Ihrem Arbeitnehmer, aber dieser erfährt es nie, weil der Brief angeblich nie ankam. Genau diese heikle Situation rund um den Nachweis der Zustellung per Einwurf-Einschreiben hat das Bundesarbeitsgericht beschäftigt und zu einer wichtigen Entscheidung geführt, die Arbeitgeber kennen sollten. Denn laut BAG-Urteil vom 30.01.25 reicht der Standardnachweis per Einwurf-Einschreiben allein nicht aus, um den Zugang einer Kündigung rechtssicher zu beweisen.

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