Förderleistungen für eine passgenaue Besetzung von Ausbildungsplätzen Bis zum 30.09.2025 noch Anträge stellen.

Für das Förderprogramm „Unterstützung von Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund“ können bis zum 30. September 2025 Anträge gestellt werden. Die Förderrichtlinie ist in die beiden Module „Passgenaue Besetzung“ und „Willkommenslotsen“ unterteilt.

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