GModG tritt heute in Kraft: Neue Systematik für den Heizungstausch und wesentliche Änderungen gegenüber dem GEG

Nachdem wir Sie im Rahmen der letzten Infomail am 23.07.2026 detailliert zur neuen BEG-Förderung informiert haben, möchten wir Ihnen heute das neue Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden - Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) näher vorstellen, das gestern am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Die zentralen Änderungen zum Heizungstausch treten heute in Kraft. Für SHK-Betriebe ist vor allem die Abkehr von der bisherigen Systematik der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht nach den §§ 71 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG) hin zu einem neuen Options- und Quotenmodell nach den §§ 42 bis 46 GModG von Bedeutung.

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