Handwerksbetriebe aufgepasst: Letzte Chance für Ihre Forderungen!

Ende des Jahres droht die Verjährung Ihrer offenen Forderungen aus dem Jahr 2022. Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre. Das bedeutet, dass alle offenen Forderungen aus dem Jahr 2022 zum 31. Dezember 2025 verjähren.

Deshalb sollten Sie schnell überprüfen, ob Sie noch Rechnungen aus 2022 haben, die von Ihren Kunden nicht beglichen worden sind. Dann wird es höchste Zeit, aktiv zu werden!
Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihre Finanzen zu sichern und Ihre Liquidität zu verbessern. Ihr Erfolg liegt in Ihren Händen – lassen Sie keine offenen Forderungen verfallen!
Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich, spätestens jedoch bis 01.12.2025, damit wir die weiteren Maßnahmen und Kosten mit Ihnen besprechen und noch rechtzeitig handeln können.
Informationen und Kontaktmöglichkeiten der Inkassostelle finden Sie hier: Unser Inkasso-Service bei der KH Gießen | KH Gie HYPERLINK "https://kh-giessen.de/index.php?id=10"ß HYPERLINK "https://kh-giessen.de/index.php?id=10"en

Telefonisch sind wir unter der 0641/ 97490 -24, -25, - 21 (Fax: -50) erreichbar.