Hauswasserfilter in der Trinkwasserinstallation

Aus aktuellem Anlass informieren wir nochmal über die Fragestellung sind mechanische Filter in der Trinkwasserinstallation einzubauen oder nicht? Leider kommt es bei der Beantwortung dieser Fragestellung in letzter Zeit doch zu abweichenden Wunscheinschätzung obwohl das Regelwerk eindeutig ist.

Feststoffpartikel, ohne Berücksichtigung ihrer Natur oder ihres Ursprunges, lagern sich in den Rohren ab 1 . Sie können dadurch in metallischen Rohren Lokalelemente erzeugen, die zu Lochkorrosion führen. Derartige Partikel können im Laufe der Zeit Brauseköpfe bzw. Luftsprudler verstopfen oder die Funktion von Armaturen stören. Da es in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit lediglich um einen möglichen wirtschaftlichen Schaden ging (Langlebigkeit der Rohrleitung), konnten Betreiber früher auf den Nicht-Einbau eines Filters bestehen. Für die dann später aufkommenden Kunststoffrohrleitungen gab es diese Bedenken (bzgl. Korrosion) damals nicht.

Mit den weitergehenden Erkenntnissen zur Hygiene und Sicherheit in der Trinkwasserinstallation ist wissenschaftlich erwiesen, dass Ablagerungen und Partikel in der Trinkwasserverteilung die Vermehrung von Mikroorganismen wesentlich begünstigen. Eine aus vielen Bereichen der Biologie bekannte Grundlage dafür, ist der physikalische Effekt der Oberflächenvergrößerung. Mit den quantitativen und qualitativen Untersuchungen wurden nun die Belastung der Trinkwasserverteilung, unter Einbeziehung der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) für die mikrobiologischen Parameter untersucht und ermittelt. Eingespülte Partikel oder Inkrustationen können die Besiedelung mit koloniebildenden Bakterien erheblich begünstigen und tragen zur Verbreitung dieser im Trinkwasserverteilsystem bei. Alle Ablagerungen sind daher soweit als möglich zu reduzieren. Wichtigste und kostengünstigste Lösung ist der fachgerecht gewartete Hauswasserfilter. Die daraus abgeleiteten Erkenntnisse haben im Mai 2012 zu einer Änderung des technischen Regelwerks geführt.

Vorgaben aus dem technischen Regelwerk

Seit dem 01.05.2012 sind mechanische Filter nach DIN EN 13443 und/oder DIN 19628 unmittelbar hinter dem Wasserzähler einzubauen 2 . Mechanische Filter sind bei allen Leitungswerkstoffen erforderlich. Der Einbau hat zeitlich vor der erstmaligen Füllung der Trinkwasser-Installation zu geschehen 3 . Um nachteilige Auswirkungen (Druckverlust und Wassermangel sowie unerwünschte mikrobielle Besiedlung) zu vermeiden, dürfen nur mechanische Filter eingebaut werden. Um bei Wartungsarbeiten die Wasserversorgung nicht unterbrechen zu müssen, werden rückspühlbare Filter empfohlen.

Die Nachteile des zentralen Wasserfilters

  • Auswahl des richtigen Filters nach dem Trinkwasserbedarf bzw. der nachfolgenden Trinkwasserverteilung durch einen Fachmann erforderlich.
  • Zusätzliche Druckverluste im Leitungsnetz durch den Widerstand des Filters.
  • Regelmäßige Wartung des Filters – halbjährlich gemäß DIN EN 806-5 Tabelle A.1 Nr. 32.,33. oder 34.
  • Bei rückspühlbaren Filtern ist zusätzliche eine freie Ablaufstelle erforderlich.

Bewertung

Mit den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, ist der mechanische Wasserfilter unmittelbar hinter dem Wasserzähler nicht mehr nur eine zusätzlicher Apparat zur Reduzierung des Korrosionsrisikos bei metallischen Trinkwasserleitungen, sondern auch wesentliches Bauteil für den dauerhaft sicheren und hygienischen Betrieb der nachfolgenden Trinkwasserverteilung. Diese reichert ohne Filter alle im Trinkwasser mitgespülten Partikel an und bietet damit auch zusätzliche Siedlungsfläche und/oder Nahrung für Bakterien. Diese unvermeidbare zusätzliche Belastung kann nur mit dem Einbau und dem bestimmungsgemäßen Betrieb des Filters vermieden werden. Durch den Filter können diese Partikel vor der Ablagerung in der Trinkwasserverteilung entfernt werden. Voraussetzung dafür ist, dass ggf. die Filterkerze in den vorgeschriebenen Intervallen erneuert oder rückspülbare Filter durch regelmäßiges Rückspülen nach Vorgabe des Herstellers gereinigt werden. Um die Funktion des Filters zu gewährleisten ist die halbjährliche Inspektion 4 oder routinemäßige Wartung vorgeschrieben 6 . Hinweise dazu finden Sie auch in der Betriebsanleitung des Herstellers. Je nach Anlagensituation können auch kürzere Intervalle erforderlich sein.

Bestandsschutz

Anforderungen durch Sicherheit und Hygiene unterliegen, entgegen den wirtschaftlichen Anforderungen des Korrosionsschutzes, nicht dem Bestandschutz. Dies bedeutet, dass auch bei bestehenden Anlagen ein mechanischer Trinkwasserfilter nachzurüsten, bzw. die vorhanden Filter in Betrieb zu halten sind. Bei Neuanlagen soll unbedingt eine Füllung ohne vorgeschalteten Filter vermieden werden. Wird eine bestehende ältere Trinkwasserverteilung erweitert, ist zu prüfen, ob ein zusätzlicher mechanischer Filter an der Übergangsstelle zweckmäßig ist, um Einschwemmungen aus bestehenden Leitungsabschnitten zu vermeiden 7 .

Der Fachmann muss daher auf den Einbau des Wasserfilters hinwirken, wenn dieser nicht bereits vorhanden ist.
 


1 Vergleich dazu DIN 1988-200 Punkt 12.3.3
2 Vergleiche dazu DIN 1988-200 Punkt 12.4.1
3 Zum Beispiel bei einer Dichtheitsprüfung mit Wasser oder der ersten Befüllung über den Bauwasserzähler.
4 Kann auch durch eingewiesene Person erfolgen. Inspektion ist gemäß DIN 31051 eine Maßnahme zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes einschließlich der Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und dem Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung.
5 Wartungsmaßnahmen dürfen nur durch Vertragsinstallationsunternehmen ausgeführt werden. Wartung ist gemäß DIN 31051 eine Maßnahme zur Verzögerung des Abbaus der vorhandenen Abnutzungsvorrats.
6 DIN EN 806-5 Anhang A Tabelle A.1 Nr. 32 Filter, rückspühlbar oder Nr. 33 Filter, nicht rückspühlbar
7 DIN 1988-200 Punkt 12.4.1

Stand: 05/2019 von FV SHK Hessen, Vervielfältigung nur im Originaltext, nicht auszugsweise gestattet