Hessisches Wirtschaftsministerium lehnt eine Zuordnung des SHK-Handwerks zur systemrelevanten Infrastruktur mangels gesetzlicher Regelung für Hessen ab

Der Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Hessen hat mit Schreiben vom 20.03.2020 (siehe Anlage) das Hessische Wirtschaftsministerium um Klarstellung gebeten, ob unsere hessischen SHK-Innungsbetriebe zur systemrelevanten Infrastruktur gehören, da sie im Bereich der Wasser-, Energie- und Wärmeversorgung Notdienste verrichten.

Das Wirtschaftsministerium hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass es derzeit kein Verwaltungsverfahren zur Bestimmung sogenannter systemrelevanter Infrastrukturen gibt. Stattdessen verpflichte die maßgebliche Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung) die einzelnen Sektoren, wie z. B. Energie, Wasser, Gesundheit, zur Selbstidentifikation. Nach Einschätzung des zuständigen Staatssekretärs, Dr. Philipp Nimmermann, fallen Handwerksunternehmen im Bereich Sanitär, Heizung und Klima jedoch nicht unter die BSI-Kritisverordnung. Man habe allerdings dem Krisenstab der Landesregierung das Anliegen des Fachverbandes zugeleitet und teilt mit, dass derzeit die Erstellung einer Liste systemkritischer Unternehmen erwogen wird.

Bringt man die Stellungnahme auf den Punkt, so kommt das Hessische Wirtschaftsministerium zu dem Ergebnis, dass für Hessen weder eine Selbstidentifikation in den Sektoren Energie und Wasser existiert noch ein entsprechendes Verwaltungsverfahren zur Bestimmung. Höchst unwahrscheinlich ist in diesem Zusammenhang, dass im Rahmen der aktuellen Coronakrise ein solches Verwaltungsverfahren auf die Schnelle geschaffen wird. Inwieweit der Krisenstab der Landesregierung ohne jede gesetzliche Grundlage eine Zuordnung zu einer gesetzlich nicht vorgesehenen Liste systemkritischer Unternehmen erwägen soll, erschließt sich leider nicht. Die abschließende Einschätzung des Staatssekretärs lässt jedoch eine positive Bewertung, der sehr vage gehaltenen ministerialen Stellungnahme, nicht zu.

Ein gleichlautendes Schreiben des Hessischen Wirtschaftsministeriums haben auch die Kollegen des hessischen Elektrohandwerks erhalten. Ähnlich verhält es sich in den anderen Bundesländern, wo die Kollegen der Schwesterverbände, bis auf wenige Ausnahmen, vergleichbare Rückmeldungen durch die zuständigen Ministerien in ihren Bundesländern erhalten haben. Vielfach wird darauf hingewiesen, dass das SHK-Handwerk nicht von der allgemeinen Schließungsanordnung betroffen sei und somit alle Notdienste erfolgen können. Durch die in vielen Bundesländern erfolgte Lockerung der Regelungen im Rahmen der Kindernotbetreuung (nur noch ein Erziehungsberechtigter muss dem KRITIS-Bereich zuzuordnen sein) bestehe auch insoweit kein unmittelbarer Handlungsbedarf.

Die nicht bestätigte Zuordnung der hessischen SHK-Handwerksbetriebe zur systemrelevanten Infrastruktur durch das Hessische Wirtschaftsministerium ist umso bedauerlicher, wenn man berücksichtigt, dass das Bundesministerium des Inneren gegenüber dem ZVSHK bereits Ende März bestätigt hat, dass SHK-Betriebe Teil der kritischen Infrastruktur sind. Leider hat diese Einschätzung des Bundesministeriums des Inneren in unserem föderalistischen System, in dem die Länder in dieser Angelegenheit das Sagen haben, keine Auswirkung. Insoweit bedauern wir, dass die Meldung des ZVSHK, die auch zum Teil durch die Fachpresse thematisiert wurde, gewisse Erwartungen unter den hessischen Mitgliedern geweckt hat.

Abschließend möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass diese Woche der Präsident des Hessischen Handwerkstages, Bernd Ehinger, auf Wunsch der betroffenen Fachverbände im Rahmen eines Telefonats gegenüber unserem Ministerpräsidenten Volker Bouffier noch einmal die Zuordnung des SHK- und Elektro-Handwerks zur kritischen Infrastruktur thematisiert und gefordert hat. Insoweit werden wir weiter daran arbeiten, die gewünschte Zuordnung zur kritischen Infrastruktur unseres Gewerkes in Hessen zu realisieren.