Information zur Beantragung der Soforthilfen der Bundesregierung und des Landes Hessen

Gerne möchten wir Ihnen auch heute ein kurzes Corona-Update geben:

Ab sofort können die Soforthilfen der Bundesregierung und des Landes Hessen über das Regierungspräsidium Kassel online unter folgendem Link beantragt werden:

http://www.rpkshe.de/coronahilfe

Hinweis:

Aufgrund der Vielzahl der Anfragen ist die Seite aktuell völlig überlastet und daher nur eingeschränkt erreichbar!

Unser Tipp:

Einzelne unserer SHK-Mitgliedsbetriebe haben bereits aktuell ein großes Liquiditätsproblem und setzen große Hoffnungen in die Soforthilfen des Bundes und des Landes. In diesem Zusammenhang müssen wir Sie jedoch darauf hinweisen, dass der Verordnungsgeber die Soforthilfe als „Ultima Ratio“ und damit als letztes geeignetes Mittel betrachtet, um Liquiditätsengpässe der Unternehmen in Folge der Corona-Epidemie zu kompensieren. Mit Blick auf die heute veröffentlichten Informationen zu den Soforthilfen bestehen unserer Meinung nach noch viele offene Fragen zu den Voraussetzungen und den Bedingungen der Soforthilfe. In einigen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg) wurden die bereits veröffentlichten Soforthilferegelungen zwischenzeitlich nachgebessert. Maßgebend für Hessen ist der aktuelle „Status Quo“.

Macht Antragstellung zu jetzigen Zeitpunkt Sinn?

Wir empfehlen Ihnen dringend zu prüfen, ob eine Antragsstellung bereits zum jetzigen Zeitpunkt Sinn macht. Wenn Sie über sonstige Eigenmittel oder Liquiditätsmaßnahmen die Möglichkeit haben, den durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpass auszugleichen, kann dies nach unserem aktuellen Kenntnisstand ggfs. zur Ablehnung des Antrags bzw. zu Problemen im Falle einer späteren Nachprüfung führen. Anträge können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.

Kontaktaufnahme mit Steuerberater!

Sollten Sie sich dennoch für die kurzfristige Antragsstellung entscheiden, empfehlen wir Ihnen dringend, aufgrund der erforderlichen Angaben zur Höhe des entstandenen Liquiditätsengpasses mit Ihrem Steuerberater Kontakt aufzunehmen, damit dieser die erforderlichen Zahlen und Unterlagen für Sie zusammenstellt.

Unterstützung bei der Antragsstellung durch FV SHK Hessen

Ab Dienstag (siehe Hinweis in eigener Sache) steht Ihnen auch das Team des Fachverbandes SHK Hessen telefonisch und per Mail für Fragen rund um die Beantragung der Soforthilfe zur Verfügung.

Welche Vorbereitung sollten Sie treffen?

Zur Vorbereitung des Antrags erhalten Sie die offizielle Ausfüllhilfe (siehe Anlage), die in Form einer Checkliste aufgebaut ist. Bitte arbeiten Sie diese Liste durch, bevor Sie mit dem Antragsverfahren beginnen.

Was benötigen Sie technisch für die Antragstellung?

Für die Antragsstellung benötigen Sie einen Drucker sowie einen Scanner bzw. die App „Office Lens“, da Sie den Antrag nach jetzigem Stand ausdrucken und unterschrieben sowie mit einer Kopie Ihres Personalausweises hochladen müssen. Eine technische Hilfe hierzu erhalten Sie angefügt mit dieser Mail.

Eine Liste mit wichtigen Fragen zur Antragsstellung finden Sie hier:

https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfen/wichtige-antworten-zur-corona-soforthilfe

Wir werden Sie in den nächsten Tagen zu den Voraussetzungen und Bedingungen der Soforthilfe umgehend informieren, insbesondere, wenn aktuell zu klärende Fragen durch das Wirtschaftsministerium bzw. RP Kassel beantwortet werden. Bis dahin lassen wir Sie nicht allein, sollten Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen.

Ihr Team des Fachverbandes SHK Hessen

Uwe Loth                                                                                                    Björn Hendrischke

Landesinnungsmeister                                                                               Geschäftsführer