Klimaschutzprogramm 2030: Was kommt auf das SHK Handwerk in Hessen zu?

Die Beschlüsse des Klimakabinetts der Bundesregierung haben sowohl beim Kunden als auch bei unseren Innungsfachbetrieben zu reichlich Verunsicherung geführt. Kurz und bündig geben wir Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das verabschiedete Eckpunktepapier.

Klimaschutzprogramm der Bundesregierung – was nun?

Die vom Klimakabinett beschlossenen Eckpunkte für ein Klimaschutzprogramm sind keine verbindlichen Regelungen. Sie durchlaufen zunächst ein Gesetzgebungsverfahren, das der Zustimmung des Bundestags und zum Teil des Bundesrats bedarf. Änderungen an einzelnen Inhalten der Beschlüsse sind in diesem Verfahren noch möglich.

Dürfen auch zukünftig neue Ölheizungen eingebaut bzw. bestehende Ölheizungen weiter betrieben werden?

Bis Ende 2025 können Hauseigentümer wie bisher bei der Heizungsmodernisierung ein Öl-Brennwertgerät einbauen. Ab 2026 sollen Ölheizungen nur noch eingebaut werden dürfen, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden (Hybridsysteme), wie z.B. Solarthermie- oder Wärmepumpenanlagen. 

Eine endgültige Aussage hierzu kann allerdings erst nach Vorliegen der gesetzlichen Regelung getroffen werden. Bestehende Ölheizungen können auch über das Jahr 2026 hinaus weiter betrieben werden.

Dürfen auch zukünftig neue Gasheizungen eingebaut bzw. bestehende Gasheizungen betrieben werden?

Gas-Brennwertheizungen können weiterhin eingebaut werden. Allerdings bestehen zukünftig erhöhte Anforderungen an die Förderung (siehe folgend „Austauschprämie“). Bestehende Gasheizungen können auch weiterhin über das Jahr 2026 hinaus betrieben werden.

Gibt es eine „Austauschprämie“ für alte Heizungen?

Die Beschlüsse sehen eine Austauschprämie für alte, ausschließlich mit fossilen Energieträgern betriebene Heizungen vor. Dabei soll die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme mit bis zu 40 Prozent unterstützt werden. Wo dies nicht möglich ist, soll auch ein Gas-Hybridsystem, das anteilig erneuerbare Energien einbindet, gefördert werden. Die Sanierung einer Ölheizung – auch als Öl-Hybridheizung – wird nicht gefördert.

Wie wirkt sich die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen aus?

Im nächsten Jahr sollen energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden steuerlich gefördert werden. Dazu zählen unter anderem auch Einzelmaßnahmen, die von der KfW als förderwürdig eingestuft sind, wie z. B. die Sanierung einer Heizungsanlage. Ob und welche Anforderungen hierzu noch erhoben werden, wie z.B. die Einbindung von erneuerbarer Energie, ist noch nicht bekannt. Von den Investitionskosten der Sanierung können 20 Prozent von der Steuerschuld, über drei Jahre verteilt, abgezogen werden.

Gibt es noch Fördermittel für eine neue Gas- oder Öl-Brennwertheizung?

Der Einbau eines Gas- oder Öl-Brennwertgeräts soll noch bis zum Ende des Jahres 2019 staatlich gefördert werden. Über die KfW-Bank sind Investitionskostenzuschüsse von bis zu 15 Prozent möglich. Ab 2020 fällt diese staatliche Unterstützung für den Einbau reiner Brennwertheizungen ohne Einbindung erneuerbarer Energie (Hybridlösung) voraussichtlich weg.

Wie ist die geplante CO2-Bepreisung zu bewerten?

Nach dem Eckpunktepapier sollen die zusätzlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung der Förderung für Klimaschutzmaßnahmen zu Gute kommen. Insoweit wäre eine CO2-Bepreisung positiv zu bewerten. Allerdings ist der Einstiegspreis mit 10 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021 relativ niedrig. Dies entspricht einer Erhöhung von 3 Cent pro Liter Heizöl bzw. von 2,5 Cent pro m3 Erdgas (Beispiel: Heizölverbrauch 2.000 Liter pro Jahr, Mehrpreis im Jahr 2021 in Höhe von 60 €). Dieser CO2-Preis soll dann schrittweise erhöht werden.

Was kann man den Hausbesitzern jetzt raten?

Für die Hausbesitzer besteht aktuell kein Grund zur Zurückhaltung. Planen Kunden derzeit eine Heizungsmodernisierung mit Gas- oder Öl-Brennwerttechnik, können sie diese weiterhin umsetzen.

Wie argumentieren, wenn der Kunden die Heizungssanierung verschieben will?

Da noch nicht bekannt ist, wie und bis wann die einzelnen Maßnahmen konkret durch den Gesetzgeber umgesetzt werden, sollte der Kunde die jeweiligen Vor- und Nachteile gründlich gegeneinander abwägen. Wenn die Heizungsanlage konventionell mit dem Einbau einer Gas- oder Ölbrennwertheizung saniert werden soll, dann am besten jetzt und zwar mit den aktuell bestehenden Förderprogrammen. Die Anforderungen für die zukünftige Austauschprämie sind hingegen sehr ambitioniert und die Mehrkosten für die Einbindung der erneuerbaren Energie müssen entsprechend berücksichtigt werden.

Wie bewertet der Fachverband SHK Hessen das Eckpunktepapier?

Das Klimaschutzpaket 2030 der Bundesregierung beinhaltet wesentliche Forderungen unserer SHK-Berufsorganisation, wie z.B.:

  • die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen,
  • eine Austauschförderung für alte Feuerstätten,
  • eine CO2-Bepreisung (soweit sie für konkrete Fördermaßnahmen eingesetzt wird)
  • sowie ein weitgehend technologieoffener Ansatz.

Um dem aktuellen wärmeenergetischen Modernisierungsstau entgegenzuwirken, müssen die Maßnahmen zügig konkretisiert und umgesetzt werden, um schnellstmöglich Klarheit sowohl beim Verbraucher als auch bei unseren SHK-Betrieben zu schaffen.