Lenk- und Ruhezeiten für Kraftfahrer – Aktualisiertes ZVSHK-Merkblatt

Neue EU-Regelungen für Lenk- und Ruhezeiten seit 1. Juli 2026: Fahrzeuge von 2,5 bis 3,5 Tonnen unterliegen im grenzüberschreitenden Güterverkehr nun den EU-Sozialvorschriften und benötigen einen intelligenten Fahrtenschreiber Version 2. Für rein nationale Fahrten bleibt die Handwerkerregelung unverändert. Das aktualisierte ZVSHK-Merkblatt informiert über alle relevanten Pflichten und Ausnahmen.

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