Neue Ableitbedingungen haben Auswirkungen auf zukünftige Schornsteinhöhen

Zum Jahresbeginn 2022 ist eine neue Reglung für den Bau von Schornsteinen bei Neubauten und Bestandsgebäuden im privaten Bereich in Kraft getreten. Danach müssen ab dem 01.01.2022 neu errichtete oder erstmalig angeschlossene Schornsteine bei einer Dachneigung ab 20 Grad eine Mindesthöhe von 40 cm, gemessen vom Dachfirst, aufweisen. Hierdurch sollen Emissionsbelastung in der Nachbarschaft reduziert werden.

Betroffen von der Änderung des § 19 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImschV) sind alle Anlagen, die mit festen Brennstoffen betrieben werden. Hierzu gehören auch die derzeit oft eingesetzten Pelletöfen aber auch Scheitholzanlagen und der Kaminofen im Wohnzimmer. Wird die Feuerstätte lediglich ausgetauscht, gelten die vorherigen Vorschriften, wonach eine geringere Schornsteinhöhe gefordert wurde. Dies gilt auch für den Wechsel der Brennstoffart, z.B. wenn von Öl oder Gas auf Festbrennstoff gewechselt wird, solange der Schornstein im Bestand genutzt wird.

Weitere Vorgaben für die Errichtung neuer Schornsteine sind:

  • Die Öffnung muss am oder nahe dem Dachfirst, also den höchsten Punkt des Hauses, liegen und diesen um mindestens 40cm überragen.
  • Der Schornstein muss Fenster von Aufenthaltsräumen benachbarter Gebäude um mindestens einem Meter überragen, wenn das Gebäude in einem Umkreis von 15m liegt. Dies gilt nur für Anlagen bis max. 50 kW.
  • Bei einer Leistung von 50 bis 100 kW muss der Schornstein Fenster und Türen in einem Umkreis von 17 Metern um mindestens 2 Meter überragen.
  • Bei einer Leistung von 150 bis 200 kW muss z.B. der Schornstein das Nachbarfenster um mindestens 3m überragen.
  • Bei einer Anlage von mehr als 200 kW muss die Oberkante des Schornsteins, Fenster und Türen nach den Mindestvorgaben, die in Tabelle 3 auf Seite 32 der Richtlinie VDI 3781 Blatt 4 (Ausgabe Juli 2017) vorgegeben sind hinsichtlich des Umkreises und der vorgegebenen Mindesthöhe überragen.

Ziel der neuen Reglung ist, über die Erhöhung der Abgasführung einen ungestörten Abtransport der Abgase zu gewährleisten. Allerdings kann es durch die Erhöhung der Schornsteinöffnung zu einem höheren Unterdruck im Kamin komme, wodurch Abgase aus dem Kamin gezogen werden können, bevor diese vollständig verbrannt wurden. Die richtige Anfeuerung der Anlage ist daher das A und O für die Reduzierung der Emissionen und den richtigen Betrieb der Anlage.

Anlagen:

Link zu §19 1. BImSchV