Neue Anforderungen der TRGS 519 für Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen, wie verputzte Wände & Decken, geklebte Fliesen, Estriche usw.

Mit der Ergänzung der TRGS 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ am 17. Oktober 2019 werden nun für Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern und anderen ehemals verwendeten bauchemischen Produkten mit vergleichbaren Asbestgehalten (im Folgenden PSF genannt) Anforderungen an den ausführenden Betrieb, die Mitarbeiter und für die Verfahren selbst festgelegt.

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