Nullsteuersatz für Lieferungen von Photovoltaikanlagen

Das ZVSHK-Merkblatt „Jahressteuergesetz 2022“ wurde überarbeitet und steht Mitgliedern exklusiv zur Verfügung. Das Merkblatt informiert Sie über den Nullsteuersatz für Lieferungen von Photovoltaikanlagen.

In der Überarbeitung wurden einige Informationen aus dem BMF-Schreiben vom 27.02.2023 ergänzt, u. a. die Definition von wesentlichen Komponenten, die ebenfalls vom Nullsteuersatz erfasst werden, sowie die Erläuterung der einheitlichen Leistung, aus der deutlich wird, welche ergänzenden Leistungen ebenfalls vom Nullsteuersatz erfasst sind.

Anlagen:

Merkblatt Jahressteuergesetz -2022