Sicherheitsbeauftragte – neue Regelung und Folgen für SHK-Betriebe

Der Deutsche Bundestag hat die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten neu geregelt. Für SHK-Betriebe gilt künftig grundsätzlich erst ab 50 Beschäftigten eine allgemeine Bestellpflicht; in Betrieben mit 21 bis 49 Beschäftigten kommt es auf das Vorliegen einer besonderen Gefährdung an.

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