Nach den uns vorliegenden Unterlagen und den zwischenzeitlichen Antworten von Bosch geht es um mögliche Risiken im Zusammenhang mit dem Austritt von Abgasen bzw. Kohlenmonoxid unter bestimmten Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Bosch hat hierzu nach eigenen Angaben die zuständige Marktüberwachungsbehörde informiert und das Vorgehen abgestimmt.
- Worum geht es?
Bosch beschreibt, dass die betroffenen Geräte grundsätzlich den einschlägigen Anforderungen entsprechen und über die geforderten Sicherheitseinrichtungen verfügen. Zugleich verweist das Unternehmen darauf, dass es in seltenen Fällen bei ungünstigen Randbedingungen zu kritischen Situationen kommen könne. Genannt werden insbesondere:
- unzureichender Kaminzug,
- veränderte Luftverhältnisse im Aufstellraum,
- dichtere Türen und Fenster ohne angepasste Zuluft Situation,
- der Betrieb von Abluftgeräten, z. B. mobilen Klimageräten oder Küchenabzügen,
- verschlossene oder reduzierte Zuluftöffnungen,
- unzureichende Wartung bzw. Reinigung.
Als technische Besonderheit führt Bosch an, dass die eingesetzte LowNOx-Brennertechnologie empfindlicher auf Veränderungen des Luft-Gas-Gemisches reagieren kann.
- Welche Maßnahme sieht Bosch vor?
Bosch hat uns mitgeteilt, dass betroffene Endkunden nach Möglichkeit direkt durch Bosch angesprochen werden sollen. Hierfür bittet Bosch die Fachbetriebe um Übermittlung von Einbau- und Kontaktdaten, sofern diese vorliegen. Bosch stützt die Übermittlung von Endkundendaten nach eigener Aussage auf datenschutzrechtliche Grundlagen, insbesondere auf ein berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, und kündigt an, die betroffenen Betreiber entsprechend zu informieren. Wir weisen darauf hin, dass Betriebe die Übermittlung personenbezogener Daten sorgfältig dokumentieren und ihre internen Datenschutzprozesse beachten sollten.
Die von Bosch vorgesehene zentrale Maßnahme ist die Installation eines Kohlenmonoxid-Melders für den Aufstellraum. Nach der Darstellung von Bosch werden die Kosten für den CO-Melder und dessen Versand von Bosch übernommen. Die Installation soll grundsätzlich durch den Betreiber selbst erfolgen.
Bosch teilt auf Nachfrage mit, dass SHK-Betriebe auf Wunsch im Ausnahmefall die Kommunikation und Abwicklung auch selbst übernehmen können. In diesen Fällen sei jedoch eine vorherige Abstimmung mit Bosch erforderlich.
- Aufwand und Kostenerstattung
Bosch hat mitgeteilt, dass keine pauschale Aufwandsentschädigung für den mit der nachträglichen Kundenzuordnung oder sonstigen Mitwirkung verbundenen Aufwand vorgesehen ist. Auf Nachfrage des ZVSHK soll jedoch in begründeten Fällen eine individuelle Prüfung einer Einzelfallvergütung möglich sein. Betriebe sollten daher zusätzlichen Aufwand, sofern er außerhalb bestehender Vertragsverhältnisse entsteht, sauber dokumentieren und vor Übernahme weitergehender Leistungen eine Abstimmung mit Bosch herbeiführen.
Dateianhänge:
R-RS-Nr.-23-2026-Anlage-Schreiben-der-Firma-Bosch-fu-r-Therm.pdf































