Ein verbändeübergreifender Arbeitskreis hat sich der Thematik angenommen und eine Übersicht zum gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe und Lüftungsanlagen (bei Einfachbelegung) erarbeitet. Diese Übersicht stellt die Möglichkeiten für den gemeinsamen Betrieb aufgrund der gesetzlichen Anforderungen dar und gibt an, welche Dokumentation von welchem Gewerk an den bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger für die Abnahme nach Landesrecht vorzulegen ist. Außerdem sind zwei Muster für Fachunternehmererklärungen erstellt worden. Eine Erklärung ist vom Lüftungsanlagenbauer und vom Ofenbauer auszufüllen, die andere vom Hersteller des Lüftungsgerätes.
Zum Download:
- Muster__Fachunternehmererklaerung_Gemeinsamer_Betrieb_von_Feuerstaetten_und_Lueftungsanlagen_22.10.2021.pdf
- Muster_Herstellererklaerung_fuer_Wohnungslueftungsgeraete_Gemeinsamer_Betrieb_von_Feuerstaetten_und_Lueftungsanlagen_22.10.2021.pdf
- UEbersicht_ueber_den_gemeinsamen_Betrieb_von_Feuerstaetten_und_Lueftungsanlagen_22.10.2021.pdf