Die Wärmepumpe ist keine neue Technik. Lord Kelvin entdeckte das Prinzip schon 1852. Die ersten Wärmepumpen zur Raumheizung gibt es seit ca. 1937. Auch das natürliche Kältemittel R290 ist schon lange in Gebrauch. Es wurde nur, wg. seiner Brennbarkeit, zwischenzeitlich durch die synthetischen Kältemittel ersetzt.
Die Wärmepumpe kann auch in Altbauten eingesetzt werden. Sicherlich sind hier einige Dinge zu beachten. Da Wärmepumpen für Heizzwecke in der Regel nicht so hohe Temperaturen erreichen, müssen die Wärmeübertragungsflächen so groß wie möglich sein. Heizkörper können daher manchmal zu klein sein. Meistens ist aber nur der Austausch weniger Heizkörper nötig, um die benötigte Vorlauftemperatur wärmepumpentauglich abzusenken. Alternativ sind auch hybride Systeme möglich. Hier wird die Wärmepumpe mit einem weiteren Energieträger kombiniert. Dieser kann dann in der Zeit des höheren Temperaturbedarf die Nacherwärmung oder den gesamten Hochtemperatur-Betrieb übernehmen. Eine Kombination von Wärmepumpen mit unterschiedlichen Kältemitteln kann ebenso zum Erreichen von höheren Temperaturen genutzt werden. Hier wird mit einer Primäranlage z.B. eine Vorlauftemperatur von 35°C bei einer Außentemperatur von -10°C mit einer konventionellen Luft/Wasser-Wärmepumpe erzeugt und dann mit einer zweiten Wärmepumpe von 35°C auf das benötigte, höhere Temperaturniveau gebracht.
Und so sind Wärmepumpen auch für Mehrfamilienhäuser mit einem höheren Temperatur- und Leistungsbedarf einsetzbar. Hierzu bietet sich auch die Lektüre des „Praxisleitfaden für Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern“ des Gebäudeforum Klimaneutral an. Dieser Leitfaden wird getragen vom BWP (Bundesverband Wärmepumpe) dem Fraunhofer Institut und dem GdW (die Wohnungswirtschaft Deutschland) und ist auf der Seite des BMWK https://www.energiewechsel.de veröffentlicht. Hierin wird interessanterweise auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die Gebietsausweisung eines Fernwärmegebietes in der kommunalen Wärmeplanung die Planungssicherheit für die im Gebiet ansässigen Eigentümerinnen und Eigentümer erhöhen soll; sie ist nicht gleichbedeutend mit einem Anschlusszwang! Hieraus ergibt sich ebenso die Sicherheit, dass jetzt neu erstellte Wärmepumpen, auch in solch einem Fernwärme-Gebiet, weiter betrieben werden können. Wie es schon im Rechtsgutachten des BWP zu lesen war.
…und so begab es sich, dass die vier Mythen um die Wärmepumpe beleuchtet und erklärt wurden. Möge diese Weihnachtsgeschichte den Betreibern von altersschwachen Heizungen dazu gereichen, beruhigt ihr Haus und Stall mit einer Wärmepumpe zu beheizen.
In diesem Sinne, frohe Weihnachten!
Anlagen: „FW_KWP Infoveranstaltung_Angebot“