Wiederaufnahme des KfW-Programms „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (Nr. 455-B) im Jahr 2026

Nach intensiven Beratungen unserer Regierung ist im Bundeshaushalt nun wieder eine Förderung für den alters- und barrierefreien Umbau über die KfW Bankengruppe vorgesehen.

Aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie dem KTF wurden unter anderem der Programmmittel für barrierefreies und altersgerechtes Umbauen einbezogen.

Nach Angaben des BMWSB sind für das KfW-Programm „Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss“ (Nr. 455-B) 50 Millionen Euro vorgesehen.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Thema barrierefreies Umbauen wieder stärker im Fokus des Bundes liegt, nachdem der ZVSHK sich über einen langen Zeitraum intensiv für die Fortführung und Stärkung dieses Programms in Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten und den Ministerien eingesetzt hat.

Gleichzeitig müssen wir deutlich betonen, dass die bereitgestellten 50 Mio. € nicht ausreichen. Zur Erinnerung: In früheren Programmjahren waren 75 Mio. € jährlich für das Programm „Altersgerecht Umbauen“ vorgesehen, die regelmäßig schon Mitte der Jahre ausgeschöpft waren. 

Wir werden weiterhin alle Hebel nutzen, um eine angemessene und vor allem auch nachhaltige Förderung sicherzustellen, die dem Bedarf gerecht wird und zugleich Handwerksunternehmen Planungssicherheit bietet.