Widerstand gegen Änderung § 19 1.BimschV

Widerstand des SHK-Handwerks gegen die geplante Änderung der Ableitbedingungen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen (§19 1. BImSchV)

Worum geht´s?

Das Bundesumweltministerium hat am 25.01.2021 einen Referentenentwurf zur Änderung des § 19 der 1. BImSchV veröffentlicht. Es handelt sich um die sogenannten „Ableitbedingungen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe“. Der Entwurf basiert auf einer umstrittenen Richtlinie des VDI (VDI 3781 Blatt 4).

Diese Richtlinie stellt unserer Meinung nach weder den aktuellen Stand der Technik noch die allgemein anerkannte Regel der Technik dar. Die in der Richtlinie enthaltenen Strömungsdarstellungen zu den sogenannten „Rezirkulationszonen“ sind ungenau und teilweise sogar falsch.

Welche Konsequenzen hätten die geplante Änderung der Ableitbedingungen?

Nach Schätzungen des HKI werden ca. 2 – 2,5 Mio. alte Einzelfeuerstätten nicht ausgetauscht, wenn der veröffentlichte Referentenentwurf tatsächlich verabschiedet wird. Im Zentralheizungsbereich entsprechen im Bestand die wenigsten vorhandenen Schornsteine den neuen geplanten Ableitbedingungen. Eine Nachrüstung der bestehenden Abgasanlagen ist oftmals technisch nicht realisierbar oder schlichtweg zu teuer. Durch den zusätzlichen baulichen Aufwand können je nach Rahmenbedingungen Mehrkosten in Höhe von bis zu 8.000 € entstehen. Der Austausch alter Ölheizungen, z. B. gegen Pelletanlagen, würde hierdurch drastisch eingeschränkt und damit die BAFA-Förderung konterkariert.

 

Was hat der FV SHK Hessen und der ZVSHK im Rahmen der geplanten Änderung der Ableitbedingungen unternommen?

Der ZVSHK hatte bereits im Herbst 2020 - abgestimmt mit weiteren Bundesverbänden (BDH, HKI, DEPV) - einen eigenen Formulierungsvorschlag für die Änderung der Ableitbedingungen dem Gesetzgeber übermittelt. Bedauerlicherweise wurden die Vorschläge in dem neuen Entwurf nicht berücksichtigt. Daraufhin hat sowohl der ZVSHK auf Bundesebene als auch der Fachverband SHK Hessen auf Landesebene Mitglieder des Bundestages und des Landtages angeschrieben und auf die katastrophalen Auswirkungen des Referentenentwurfes hingewiesen.

 

Was können Sie als engagierter Heizungsfachbetrieb gemeinsam mit Ihrer Innung vor Ort tun?

Die Änderung der Ableitbedingungen ist sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag anhörungspflichtig. Deshalb ist es entscheidend, dass auch Sie vor Ort gemeinsam mit Ihrer Innung, die ansässigen Bundestags- und Landtagsabgeordneten überzeugen, gegen die geplante Änderung des § 19 der 1. BImSchV zu stimmen. Nehmen Sie Kontakt mit Ihren Abgeordneten auf und schildern Sie die Auswirkungen des Referentenentwurfs auf Ihre tägliche Arbeit.

Neben unseren eigenen Aktivitäten auf Landesebene unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihr politisches Netzwerk vor Ort zu aktivieren. Wir haben Ihnen hierzu ein umfassendes Infopaket zusammengestellt: Info Paket

Wir helfen Ihnen, Ihr politisches Netzwerk vor Ort zu aktivieren!

Verwenden Sie folgende drei Dokumente, um Ihre Abgeordneten anzuschreiben:

1. Musterschreiben für die Abgeordneten.docx - Sie müssen nur Ihre Daten und die jeweiligen Bundes-/Landtagsabgeordneten ergänzen. Musterschreiben Abgeordnete

2. Verbände-Position 1.BImSchV 2021.pdf – Fügen Sie Ihrem Schreiben das Positionspapier der Verbände BDH, DEPV, HKI und ZVSHK bei. Positionspapier Verbände

3. ZVSHK-Postkarte Ofen aus.jpg – Machen Sie mit der ZVSHK-Postkarte aussagekräftig auf das Thema aufmerksam und fügen Sie es Ihrem Schreiben bei. Postkarte Ofen aus!

Lassen Sie uns gemeinsam – ZVSHK, Fachverband, Innungen und Betriebe – dafür kämpfen, dass wir diese unsinnige Regelung verhindern. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!