Die Steuer-ID ist bei den Finanzbehörden mit den unterschiedlichen Steuernummern der verschiedenen Steuerarten, z.B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer etc. verknüpft.
Die Steuernummer ändert sich z.B. durch Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes, die Steuer-ID hingegen nicht. Langfristig soll die Steuer-ID die Steuernummer ersetzen.
Zukünftig wird es eine weitere Identifikationsnummer geben.
Für in Deutschland wirtschaftlich Tätige gibt es ab Herbst eine Neuerung:
die Wirtschafts-Identifikationsnummer.
Diese umfasst:
- natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
- juristische Personen
- Personenvereinigungen
Daher erhalten Gewerbetreibende, Einzelkaufleute und Freiberufler neben ihrer IdNr. zusätzlich eine W-IdNr. Auch der Privathaushalt mit einer bei der Minijob-Zentrale angemeldeten Haushaltshilfe oder der Rentner, der mehrere Ferienwohnungen vermietet, erhält eine Wirtschaftsidentifikationsnummer. Für Handwerker zum Beispiel, die gleichzeitig mehrere unternehmerische Tätigkeiten ausüben, wird es für jeden einzelnen gewerblichen Bereich eine eigene Wirtschafts-Identifikationsnummer geben, so dass die einzelnen betrieblichen Bereiche klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt werden.
Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der USt-IdNr. entsprechen.
Zusätzlich kommt noch ein 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal hinzu. Dieses soll der Identifizierung einzelner Betriebe, Betriebsstätten oder Tätigkeiten dienen.
Finanzbehörden sollen damit in der Lage sein, wirtschaftlich tätige Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können. Somit dient die W-IdNr. zunächst in erster Linie dem Besteuerungsverfahren.
Gleichzeitig soll sie auch für das neue Unternehmensbasisdatenregister verwendet werden, und den behördenübergreifenden Datenaustausch ermöglichen. Das Register wird zukünftig die Basis für die Speicherung von Unternehmensdaten schaffen.
Ziel ist es, alle bisher dezentral gesammelten Stammdaten im Unternehmensbasisdatenregister zusammenzufassen. Mehrfache Meldungen an verschiedene Register sollen somit überflüssig werden.
Um die technischen und organisatorischen Anforderungen zu bewältigen, wird die Vergabe der Nummern stufenweise erfolgen. Ein gesonderter Antrag wird nicht benötigt. Rechtzeitig vor der Einführung werden weitere Informationen durch das Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung gestellt werden.
Bei Neugründungen von Unternehmen wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer künftig zusammen mit der Umsatzsteuer-Identnummer erteilt.