Voraussetzungen
Vorhandene Meisterprüfung als Installateur und Heizungsbauer.
Sachkundelehrgang,
der dazu führen soll, dass mit den dabei vermittelten Kenntnissen und Fertigkeiten die Voraussetzungen für die Eintragung in die Installateurverzeichnisse der Gasversorgungsunternehmen erfüllt werden können.
Mit diesem Sachkundenachweis und der daraus folgenden Eintragung in ein Installateurverzeichnis sind nur Gasinstallationen im Zusammenhang mit der Ausführung von einem Hauptauftrag einer Gasheizungsanlage bzw. einer Kachelofen und Luftheizungsbauer Gasfeuerstätte durchzuführen.
Die volle Ausübungsberechtigung des Gas und Wasserinstallateurhandwerks kann nach wie vor nur durch eine Meisterprüfung bzw. Zweitmeisterprüfung in diesem Handwerk erfolgen.