Fachbetriebe im Sinne der AwSV unterliegen unterschiedlichen Anforderungen in der Qualifikation der mit der Durchführung der Arbeiten betrauten Mitarbeiter
1. die betrieblich verantwortliche Person (Meister SHK Handw staatl gepr Techniker, Hochschul --/Fachhochschuldiplom einschlägige Fachrichtung) muss mindestens alle zwei Jahre an einer geeigneten Fortbildung nach § 61 AwSV teilnehmen nicht dieses Seminar!)
2. das eingesetzte Personal muss regelmäßig an externen Schulungen gemäß § 61 AwSV oder anderen gleichwertigen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen dieses Seminar!
3. mindestenseinmal pro Jahr hat eine interne Unterweisung der Mitarbeiter durch die betrieblich verantwortliche Person zu erfolgen nicht dieses Seminar!)
Sachverständigenorganisationen oder Güte --& Überwachungsgemeinschaften sind verpflichtet die Zertifizierung zuentziehen, wenn der Fachbetrieb diese Anforderung nicht erfüllt.