Recht

Prof. Dr. iur. Jörg Zeller

Vertragsanwalt

Deinhardplatz 5
56068 Koblenz

Tel.: +49 641 97437-35
Fax: +49 641 97437-50
 

Aktuelles

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Kunden den Auftrag widerrufen können, wenn Handwerker Verträge in der Wohnung des Kunden abgeschlossen haben, ohne sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht zu belehren.

In unserer täglichen Beratungspraxis fällt auf, dass einige SHK-Betriebe ihre Kunden (Verbraucher) offenbar nicht über das ihnen zustehende…

Die vom Gesetzgeber vor Jahren umgesetzten Regelungen für die Umsatzbesteuerung von Bauleistungen sollten mittlerweile bei allen betroffenen Handwerksbetrieben umgesetzt werden.

Aber immer noch müssen wir in der Praxis feststellen, dass es Unsicherheiten bei der Anwendung gibt. Dies betrifft vor allem die Anwendung der einzelnen Steuerbescheinigungen.

Bei einem Verstoß gegen die Erstmeldung der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister ist ab dem 01.04.2023 mit Bußgeldern zu rechnen. Als Handwerksbetrieb sollten Sie umgehend prüfen, ob sie von der Meldepflicht zum Transparenzregister betroffen sind. Sofern eine Meldepflicht besteht, aber dem Transparenzregister gegenüber noch keine Meldung erfolgt ist, sollten Sie diese…

Im Zuge der aktuellen Arbeitsmarktsituation wird in den SHK-Unternehmen zunehmend die 4 Tage Woche diskutiert. Viele sehen darin eine Möglichkeit, die Attraktivität des eigenen Unternehmens für potenzielle Mitarbeiter zu steigern. Grund hierfür ist der hohe Fachkräftebedarf im Handwerk. Innovative und flexible Arbeitszeitmodelle stellen bei der Suche nach Fachkräften immer mehr einen…

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