Recht

Prof. Dr. iur. Jörg Zeller

Vertragsanwalt

Deinhardplatz 5
56068 Koblenz

Tel.: +49 641 97437-35
Fax: +49 641 97437-50
 

Aktuelles

Die vom Gesetzgeber vor Jahren umgesetzten Regelungen für die Umsatzbesteuerung von Bauleistungen sollten mittlerweile bei allen betroffenen Handwerksbetrieben umgesetzt werden.

Aber immer noch müssen wir in der Praxis feststellen, dass es Unsicherheiten bei der Anwendung gibt. Dies betrifft vor allem die Anwendung der einzelnen Steuerbescheinigungen.

Bei einem Verstoß gegen die Erstmeldung der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister ist ab dem 01.04.2023 mit Bußgeldern zu rechnen. Als Handwerksbetrieb sollten Sie umgehend prüfen, ob sie von der Meldepflicht zum Transparenzregister betroffen sind. Sofern eine Meldepflicht besteht, aber dem Transparenzregister gegenüber noch keine Meldung erfolgt ist, sollten Sie diese…

Im Zuge der aktuellen Arbeitsmarktsituation wird in den SHK-Unternehmen zunehmend die 4 Tage Woche diskutiert. Viele sehen darin eine Möglichkeit, die Attraktivität des eigenen Unternehmens für potenzielle Mitarbeiter zu steigern. Grund hierfür ist der hohe Fachkräftebedarf im Handwerk. Innovative und flexible Arbeitszeitmodelle stellen bei der Suche nach Fachkräften immer mehr einen…

Inkrafttreten am 1.1.2023

Zum Jahreswechsel tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die zu erfüllenden Pflichten sind nach den tatsächlichen Einflussmöglichkeiten abgestuft, je nachdem, ob es sich um den eigenen Geschäftsbereich,…

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