
Fachverband SHK Hessen
Willkommen auf den Internetseiten des Fachverbandes Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Hessen. Als Arbeitgeberverband vertreten wir die Interessen der uns angeschlossenen 25 Innungen und deren Handwerksunternehmen aus dem Bereich Installation- und Heizungsbau, Klempner, Ofen- und Luftheizungsbau sowie Behälter- und Apparatebau. Derzeit sind ca. 1500 SHK-Unternehmen aus Hessen unserem Verband angeschlossen. Als moderner Dienstleister im SHK-Handwerk bieten wir unseren Mitgliedern technische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Beratungs- und Serviceleistungen an. Darüber hinaus organisieren wir im Rahmen zahlreicher Seminare und Kurse die berufliche- und fachliche Weiterbildung im hessischen SHK-Handwerk. Wir freuen uns über Ihren Besuch und hoffen, dass die nachfolgenden Seiten für Sie nützlich und informativ sind.
Seminare und Kurse
„Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“

Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.
Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …
1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).
2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).
3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.
Abweichend von den allgemeinen Stornierungsbedingungen wird bei Abmeldungen für das Seminar Brandschutzschulung die später als vierzehn Werktage vor Seminarbeginn eingehen, die volle Seminargebühr fällig.
Themen
Begrüßung, Einführung in die Thematikund aktuelle Rechtsentwicklung. Die Auswirkungen des WHG und der AwSVauf die Fachbetriebe des SHK-Handwerks.Die gesetzlichen und technischen An-forderungen an Heizölverbraucheranlagen, Übersicht überVorschriften und Regelwerk. Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen, Aufstellen, Einbringen und Ausstattung, Stilllegung von Anla-gen. Allgemeine Ausrüstungen, Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen. Überfüllsiche-rung/Grenzwertgeber.Das Seminar schließt mit einer Sachkundeprüfung.
WHG - Wiederholungsschulung

Lehrgang erfüllt die Anforderungen gemäß § 61 (2) AwSV
In der Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen [AwSV] (v. 18. April 2017) sind die gesetzlichen Grundlagen für ein Tätigwerden von SHK-Betrieben für den Bereich Heizölverbrauchertankanlagen festgelegt.
Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.
Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …
1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).
2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).
3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.
Themen
Der Inhalt des Lehrgangs bezieht sich im Schwerpunkt auf die DIN 1988. In einer schriftlichen und praktischen Prüfung sind am Ende des Lehrgangs die erforderlichen Kenntnisse im Wasserfach nachzuweisen.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk, Vorbereitungslehrgang zur Prüfung

Voraussetzung für die Teilnahme, die bei der Anmeldung nachgewiesen werden muss, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im SHK Handwerk. (Bitte unbedingt Kopie Meister- oder Gesellenbrief beifügen).
Grundkenntnisse in der Elektrotechnik werden vorausgesetzt. Bei fehlenden Vorkenntnissen wird der Besuch des entsprechenden Vorkurses unbedingt empfohlen.
Lehrgangsziel: Die Teilnehmer sollen an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln von Heizungsanlagen, Trink- und Abwasseranlagen sowie von raumlufttechnischen Anlagen und deren Komponenten (z.B. Brenner, Pumpen) in Verbindung mit Arbeiten zum Erstanschluss und in Verbindung mit Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten selbständig arbeiten können. Die Herstellung des Verteilungsnetzes sowie die Einhaltung der Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme und deren Nachweis ist Aufgabe des konzessionierten Elektroinstallateurs. Für die Durchführung von Arbeiten an elektrischen Anlagen existieren mehrere Regelungen: § 5 der Handwerksordnung, Installateurverzeichnis, Unfallverhütungsvorschriften der BG.
Vorschrift: Alle 3 Jahre ist eine Nachqualifikation (1 Tag) erforderlich!
Themen
Gefahrenlehre, Vorschriften, System-, Materialund Stoffkunde, Dokumentation, Prüfungen und deren Dokumentation. Prüfung schriftlich und praktisch. Nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung wird ein Zertifikat als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk ausgestellt.
„Erwerb der Fachbetriebseigenschaft zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“

Tätigkeiten an Heizöllageranlagen, soweit diese nicht die in § 45 AwSV genannten Ausnahmen sind, dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden.
Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, …
1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet wird (eine Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).
2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).
3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.
Abweichend von den allgemeinen Stornierungsbedingungen wird bei Abmeldungen für das Seminar Brandschutzschulung die später als vierzehn Werktage vor Seminarbeginn eingehen, die volle Seminargebühr fällig.
Themen
Begrüßung, Einführung in die Thematikund aktuelle Rechtsentwicklung. Die Auswirkungen des WHG und der AwSVauf die Fachbetriebe des SHK-Handwerks.Die gesetzlichen und technischen An-forderungen an Heizölverbraucheranlagen, Übersicht überVorschriften und Regelwerk. Oberirdische und unterirdische Heizölverbrauchertankanlagen, Aufstellen, Einbringen und Ausstattung, Stilllegung von Anla-gen. Allgemeine Ausrüstungen, Rohrleitungen, Armaturen, Inhaltsanzeigen. Überfüllsiche-rung/Grenzwertgeber.Das Seminar schließt mit einer Sachkundeprüfung.
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