Fachbetriebe im Sinne der AwSV sind Betriebe, ...
1. die über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügen, durch die die Einhaltung der Anforderungen gewährleistet
wird (eine Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Teilnahme der betrieblich verantwortlichen Person an diesem Seminar).
2. die berechtigt sind, Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer
technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen haben, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt (diese Anforderung ist mit
der Mitgliedschaft in der Überwachungsgemeinschaft „Technische Anlagen der SHK-Handwerke“ als erfüllt anzusehen).
3. die das eingesetzte Personal regelmäßig und die verantwortliche Person alle 2 Jahre an geeigneten Schulungen nach § 61 AwSV teilnehmen lässt.
Das Seminar schließt mit einer Sachkundeprüfung ab.