Voraussetzung: Vorhandene Meisterprüfung als Installateur und Heizungsbauer oder Ausnahmegenehmigung nach §7b oder §8 HWO.
Kursinhalt:
Die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Gas- und Wasserinstallationshandwerk ist grundsätzlich Voraussetzung
für die Eintragung in das Installateurverzeichnis der Wasserversorgungsunternehmen (WVU). Diese Eintragung erhalten
bisher Meister des Gas- und Wasserinstallationshandwerks. Eine Eintragung von Heizungsbaumeistern in das
Installateuerverzeichnis der WVU setzt dagegen den Nachweis der entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten voraus.
Dieser Nachweis kann durch die erfolgreiche Teilnahme an diesem Lehrgang erbracht werden. Im Anschluss an den
Lehrgang wird vor einem Prüfungsausschuss des BGW sowie des FVSHK eine Prüfung ablegt.